Wahlkampfmodus oder ein weiterer Glanzmoment der Demokratie?

Wahlkampfmodus oder ein weiterer Glanzmoment der Demokratie?
Foto: JouJou, pixelio.de
Keiner hätte gedacht, dass alles so schnell geht: Am Montag öffnet die Kanzlerin die Fraktionsdisziplin bei der Abstimmung über die "Ehe für alle", am Freitag soll abgestimmt werden. Wolfgang Schürger erinnert daran, dass frühere Debatten ohne Fraktionszwang Höhepunkte der bundesrepublikanischen Demokratie waren.

Ob ihr wirklich nicht bewusst war, welche Dynamik sie mit ihrer Äußerung auslösen könnte? Kaum vorstellbar, so überlegt und zurückhaltend wie sich Angela Merkel in der Regel zu kontroversen Themen äußert.

Führende Unionspolitiker*innen unterstellen der Kanzlerin freilich einen Betriebsunfall, seit sie sich am Montag Abend für die Aufhebung des Fraktionszwangs bei der Abstimmung über die "Ehe für alle" ausgesprochen hat (vgl. SZ vom 29.6.2017, S.1). Ihr sei nicht bewusst gewesen, dass in der Bundestagsverwaltung ein beschlussreifer Entwurf vorliegt, der sofort auf die Tagesordnung gebracht werden kann.

Tatsächlich hätte wohl kaum jemand geglaubt, dass es noch in dieser Legislaturperiode zu einer vollkommenen Gleichstellung hetero- und homsexueller Lebenspartnerschaften kommen könnte. Zu fest schien die Blockadehaltung der Unionsparteien, die den Verzicht auf diese Diskussion extra im Koalitionsvertrag hatten festschreiben lassen. Doch vier Jahre können eine lange Zeit sein - Risse in dem monolithischen Block der Union sind schon seit einiger Zeit sichtbar geworden! Bereits im Juli 2015 hat die Berliner CDU ihre Mitglieder über die Ehe für alle abstimmen lassen. Thomas Heilmann, damals Justizsenator in der Hauptstadt, wirbt in einem Gastbeitrag für den Tagesspiegel für ein Ja seiner Parteifreunde: "Ich bin dafür, nicht obwohl, sondern weil ich ein konservativer Politiker bin."

Jetzt geht wohl alles sehr schnell, schon morgen wird der Bundestag über den Gesetzentwurf abstimmen, der seit September 2015 beschlussreif in der Schublade liegt. "Der Ball liegt auf dem Elfmeterpunkt. Und der Torwart ist nicht mal drin. Da muss man ihn reinmachen.", so kommentiert der Fraktionsvorsitzende der SPD, Thomas Oppermann, die Entwicklungen dieser Woche.

Den Fraktionszwang, den die Kanzlerin nun aufgehoben hat, gibt es offiziell eigentlich gar nicht. Nach Art. 38 GG sind die Abgeordneten des Bundestages nur ihrem Gewissen verpflichtet. Da Bundestagskandidatinnen und -kandidaten aber in der Regel für eine Partei zur Wahl stehen, werden sie natürlich auch mit dem Wahlprogramm dieser Partei identifiziert (und identifizieren sich selbst mit diesem Programm). Bei kontroversen Themen erfolgt zunächst eine Meinungsbildung innerhalb der Fraktionen, oft mit einer Probeabstimmung. An das Ergebnis dieser Abstimmung halten sich im Rahmen der Fraktionsdisziplin dann in der Regel auch diejenigen Abgeordneten, die abweichende Positionen vertreten. Gibt eine Parteiführung die Fraktionsdisziplin explizit frei, dann ist das oft ein Zeichen dafür, dass hier tief liegende Meinungsverschiedenheiten und/oder unterschiedliche Wertehaltungen innerhalb der Fraktion anzutreffen sind.

Bei zwei der drei großen Entscheidungen der letzten Jahrzehnte, bei denen der Fraktionszwang aufgehoben war, ging es dann auch im wahrsten Sinne des Wortes um Leben und Tod, Debatten, bei denen ethische Grundsatzfragen berührt waren: in der Debatte über die Präimplantationsdiagnostik (7.7.2011) und in der Debatte über die aktive Sterbehilfe (6.11.2015). Beide Debatten gelten als Glanzmomente und Höhepunkte der bundesrepublikanischen Demokratie. Gerade in der Diskussion um die Sterbehilfe war es beeindruckend zu sehen, mit welcher Ernsthaftigkeit, eigener Betroffenheit und ethischen Verantwortung die Abgeordneten um die "richtigen" Gesetzesformulierungen rangen.

Wie weit die beiden großen Kirchen bei der Beurteilung des Gesetzesvorhabens auseinander liegen, machen die Presseerklärungen deutlich, die von der Deutschen Bischofskonferenz und dem Rat der EKD gestern (28.6.) veröffentlicht worden sind: Während Kardinal Reinhard Marx die "Auflösung des Ehebegriffs" beklagt, betont der Rat der EKD: "Dass auch für gleichgeschlechtlich liebende Menschen, die den Wunsch nach einer lebenslang verbindlichen Partnerschaft haben, der rechtliche Raum vollständig geöffnet wird, in dem Vertrauen, Verlässlichkeit und Verantwortung durch gesetzliche Regelungen geschützt und unterstützt werden, begrüßt die EKD. Die Bedeutung der Ehe zwischen Mann und Frau wird dadurch keineswegs geschmälert. Im Gegenteil – sie wird noch einmal unterstrichen."

Bleibt zu hoffen, dass die morgige Debatte nicht im Wahlkampfmodus geführt wird, sondern mit genau derselben Ernsthaftigkeit, von der die anderen beiden von der Fraktionsdisziplin befreiten Diskussionen geprägt waren. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung würde eine "Ehe für alle" ohnehin begrüßen, wie eine Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes im letzten Jahr gezeigt hat (evangelisch.de berichtete).

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