Geister verboten

Gerichtsbeschluss
Geister verboten
Ein „Geist“ landete vor Gericht

Falls Sie immer schon vorhatten, eines fernen Tages nach Ihrem Ableben als Geist wiederzukehren und die Welt unsicher zu machen: Lassen Sie’s. Sonst sind sie womöglich schon ziemlich bald himmlisch pleite. Der Artikel ist, zugegeben, auch schon einige Jahre alt. Aber was sind schon sechs Jahre im Leben eines Geistes? Eben: Nichts! Topaktuellst berichten wir also heute von einem jungen Knappen im schönen Portsmouth im geistererprobten England.

Im Jahre des Herrn MMXIV also rief jener Knappe, Anthony Stallard mit Namen, voller Übermut dies schicksalhafte Wort: „Buh!“ (im englischen Original: Booh!) Jener an und für sich wenig geistvolle Gesprächsbeitrag, untermalt durch Hochreißen der eigenen Arme und alles in allem auf einem Friedhof der Gemeinde ausgeführt, kostete ihn letzten Endes 35 britische Pfund, zuzüglich 20 Pfund Schmerzensgeld und nochmal 20 Pfund Gerichtskosten. OK, möglicherweise war es nicht nur buh. Scheint, als hätte er ganz Hui-Buh-mäßig schon vorher den einen oder anderen Schabernack betrieben, denn auch seine Vorstrafe wurde ein wenig erhöht für diese Missetaten. Das stört doch keinen großen Geist, würde Karlsson vom Dach jetzt wohl sagen. Der ist aber kein Geist, obwohl er fliegen kann. Anthony Stallard jedoch ist weder Geist noch kann er fliegen, außer vielleicht auf die eigene Nase. So blieb ihm nichts weiter übrig, als die Strafe zu akzeptieren.

Ob ihm dies eine Lehre war, ist nicht überliefert. Aber Ihnen sei es eine Warnung: Planen Sie besser keine Zukunft als Geist. Das wird unter Umständen teuer.

weitere Blogs

Warum Weihnachten hinter einer Mauer liegt und was sie überwinden kann.
G*tt ist Körper geworden. Was für eine Gedanke! Birgit Mattausch geht ihm nach.
Heute erscheint der sechste und vorerst letzte Beitrag unserer Themenreihe Polyamorie. Katharina Payk fragt: Wo kommt Polyamorie im Kontext von Kirche und Pfarrgemeinde vor?