Jurist kritisiert Gottesdienst-Verbot, Bedford-Strohm hat Verständnis

Gottesdienste sind zu den Osterfeiertagen wegen der Corona-Krise verboten.
© epd-bild/Rolf Zoellner
Aufgrund der Corona-Krise ist der Berliner Dom, wie viele andere Kirchen in Deutschland, geschlossen. Gottesdienste sind bundesweit auch zu den Osterfeiertagen wegen der drohenden Ansteckungsgefahr verboten.
Jurist kritisiert Gottesdienst-Verbot, Bedford-Strohm hat Verständnis
Wegen der Corona-Pandemie sind Gottesdienste untersagt. Die Kirchen trifft das vor allem an Karfreitag und Ostern, den höchsten christlichen Feiertagen. Leitende Geistliche zeigen Verständnis für das Verbot, ein Staatsrechtler ist skeptisch.

Das Verbot aller Gottesdienste auch während der Osterfeiertage sorgt zunehmend für Diskussionen. Der Würzburger Staatsrechtler Horst Dreier nannte es "sehr problematisch", Gottesdienste bundesweit pauschal zu verbieten. Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, äußerte jedoch Verständnis für die einschneidenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Die Rettung von Menschenleben müsse immer der leitende Gesichtspunkt sein, sagte er in der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Dienstag).

Der Jurist Dreier argumentierte, gerade in dieser dramatischen Lage sehnten sich viele Menschen nach geistlichem Zuspruch, daher habe ihn das Verbot schockiert. "Zum ersten Mal seit Menschengedenken wird es keine Ostergottesdienste geben", sagte der Universitätsprofessor der "Rheinischen Post" und schlug stattdessen vor, die Kapazität in den Kirchen zu begrenzen, Abstandsregeln einzuführen und die Kirchen zu ermuntern, mehrere Gottesdienste am Tag abzuhalten. "Online-Gottesdienste sind kein wirklicher Ersatz", sagte der Staatsrechtler.

Ostern ist das älteste und wichtigste Fest der Christenheit. Es erinnert an die Mitte des christlichen Glaubens: die Auferstehung Jesu Christi von den Toten nach seinem Leiden und Sterben am Kreuz. Gegen die Gottesdienst-Verbote sind in mehreren Bundesländern Klagen anhängig. Das Verwaltungsgericht Leipzig hat bereits eine Entscheidung getroffen und die entsprechende Allgemeinverfügung des sächsischen Gesundheitsministeriums für rechtens erklärt. Nach Auffassung des Gerichts ist die Regelung "notwendig, angemessen und verhältnismäßig".

Der frühere ZDF-Moderator Peter Hahne, der von 1992 bis 2009 Mitglied des Rats der EKD war, hatte am Sonntag in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" den evangelischen Kirchenleitungen vorgeworfen, die Kirchen vor den behördlichen Verboten "schon in vorauseilendem Gehorsam geschlossen" zu haben. "Getränkemärkte haben auf, das Gotteshaus nicht. Wem wollen Sie das erklären?", fragte der Bestsellerautor und Theologe.

Der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung kritisierte Hahnes Forderung. "Ich halte es für unverantwortlich, jetzt zu gemeinschaftlichen Gottesdiensten aufzurufen", sagte er am Dienstag in Darmstadt. "Der Schutz des Lebens hat Vorrang!" Es wäre falsch, sich für eine Öffnung der Kirchen zu verkämpfen. Der Theologe wies den Vergleich vom Besuch eines Einkaufsmarkts und einer Kirche als "unangemessen" zurück. In einem Gottesdienst säßen die Besucher anders als beim Einkaufen über längere Zeit in einem Raum zusammen, was die Gefahr einer Ansteckung erhöhe