"Wenn Menschen unter Zwang stark ausgebeutet werden und ihnen durch Gewalt ihre Entscheidungsfreiheit genommen wird, handelt es sich um Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft", sagte die Arbeitsrechtsexpertin des Rates, Vivien Hellwig, dem Evangelischen Pressedienst (epd) anlässlich des Europäischen Tages gegen Menschenhandel an diesem Dienstag.
Löhne von 2,50 Euro in der Stunde, kein Arbeitsschutz und fehlende Lohnzahlungen seien die Realitäten vieler Flüchtlinge in Deutschland, betonte Hellwig. Wenn sie sich über diese Arbeitsbedingungen beschwerten oder ihren ausstehenden Lohn einforderten, werde ihnen häufig mit Polizei und Abschiebung gedroht.
Selbst für Geflüchtete mit einer Arbeitserlaubnis sei es sehr schwer, auf dem regulären Arbeitsmarkt Arbeit zu finden. Gleichzeitig sei der Druck, Geld zu verdienen, enorm. "Andere Flüchtlinge dürfen aufgrund von Arbeitsverboten nicht arbeiten, sind aber trotzdem auf Einnahmen angewiesen", sagte Hellwig. Diese besonders prekäre Situation werde von Arbeitgebern oft ausgenutzt. Fälle seien vor allem aus der Gastronomie, der Reinigungsarbeit, dem Sicherheitssektor und der Baubranche bekannt.
Hellwig bezeichnete es als "wichtig, dass Menschen über ihre Arbeitsrechte, die sie unabhängig vom Aufenthaltsstatus haben, informiert werden". Beratungsstellen sollten stärker für dieses Thema sensibilisiert werden, damit sie frühzeitig Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft erkennen und über Unterstützungsangebote sowie rechtliche Möglichkeiten informieren könnten.
Außer in der Ausbeutung von Arbeitskraft äußert sich Menschenhandel nach Angaben der Vereinten Nationen etwa durch Zwangsprostitution, Zwangsarbeit und Organhandel. Allein 1,6 Millionen Mädchen und Frauen gerieten jährlich in die Fänge von Menschenhändlern. Ein großer Teil dieser Frauen werde nach Europa gebracht. Den Europäischen Tag gegen Menschenhandel gibt es seit 2007, er wurde von der Europäischen Kommission eingeführt.