Die Bundesländer müssen den ZDF-Staatsvertrag neu regeln. Politik und Parteien haben zu großen Einfluss auf den Sender, urteilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Der Staatsvertrag sei in der Frage der Aufsichtsgremienbesetzung verfassungswidrig. Die Bundesländer sind nun beauftragt, bis zum 30. Juni 2015 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen. Die Staatsquoten im ZDF-Fernsehrat und im ZDF-Verwaltungsrat müssen von derzeit jeweils mehr als 40 Prozent auf ein Drittel reduziert werden.
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Der Vorsitzende Richter Ferdinand Kirchhof betonte bei der Urteilsverkündung, gefordert sei keine Staatsfreiheit der Aufsichtsgremien, sondern Staatsferne. Jedem staatlichen Vertreter müssten zwei nichtstaatliche Vertreter gegenüber stehen. Der Erste Senat des Gerichts befasste sich auf Antrag der Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg damit, ob das Gebot der Staatsferne des Rundfunks im Staatsvertrag ausreichend umgesetzt ist.
Anlass für das Verfahren war der sogenannte Fall Brender. 2009 hatte der unionsdominierte ZDF-Verwaltungsrat der geplanten Verlängerung des Vertrags mit dem damaligen Chefredakteur Nikolaus Brender nicht zugestimmt. Brender äußerte sich nach dem Urteil in Karlsruhe insgesamt zufrieden. Allerdings habe er sich gewünscht, dass staatliche und staatsnahe Mitglieder künftig ganz aus den Aufsichtsgremien ausgeschlossen werden.
ZDF: Bundesverfassungsgericht schafft Klarheit
Das ZDF sieht durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die Rundfunkfreiheit in Deutschland gestärkt. Die Vorgabe der Richter, die Besetzung der Aufsichtsgremien des Senders neu zu regeln, entspreche dem Vorschlag, den das ZDF bereits in seiner Stellungnahme zum Verfahren vorgelegt hatte, teilte der Sender mit. Die Entscheidung schaffe Klarheit in der Frage, in welchem Umfang politische Amts- und Mandatsträger Mitglieder der ZDF-Organe sein könnten.
"Die Entscheidung stärkt die Unabhängigkeit des ZDF im Interesse der Bürgerinnen und Bürger", sagte ZDF-Intendant Thomas Bellut. "Karlsruhe hat die Bedeutung eines unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks betont. Dabei hat das Gericht die Aufsicht durch gesellschaftliche Gruppen gestärkt." Das ZDF werde die anstehenden Beratungen der Länder zu den erforderlichen Anpassungen des ZDF-Staatsvertrages konstruktiv begleiten.
Der ZDF-Fernsehratsvorsitzende Ruprecht Polenz zeigte sich ebenfalls zufrieden. "Damit sollten die übergriffigen Versuche der Landesmedienanstalten, sich als Generalkontrolleure des Fernsehens in Deutschland zu positionieren, endgültig vom Tisch sein", sagte Polenz. "Das sehr ausgewogene Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt den Ländern klare Hinweise nicht nur für die erforderlichen Nachbesserungen des ZDF-Staatsvertrages, sondern auch für die Überprüfung der jeweiligen Landesrundfunkgesetze, die die Arbeit der ARD-Anstalten regeln."
Auch der Verwaltungsratsvorsitzende des ZDF, Kurt Beck, bezeichnete das Urteil als Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. "Für die Zukunft wurden vor allem klare Maßstäbe zur Zusammensetzung der Aufsichtsgremien und ihrer Vielfalt gesetzt", erklärte er.
Der ehemalige ZDF-Intendant Markus Schächter bezeichnete das Urteil als Punktlandung. "Karlsruhe reduziert den staatlichen Einfluss und unterstreicht auch in Zeiten des digitalen Umbruchs nachdrücklich die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks", sagte Schächter dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage.
Die Staatsquoten im ZDF-Fernsehrat und im ZDF-Verwaltungsrat müssen dem Urteil zufolge von derzeit jeweils mehr als 40 Prozent bis Mitte 2015 auf ein Drittel reduziert werden.
"Reporter ohne Grenzen" fordert umfassende Reform der Aufsichtsgremien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüßte das Urteil als klares Votum für die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Kritik des DJV und anderer Medienverbände an der massiven Einflussnahme des ZDF-Verwaltungsrats auf die Besetzung der Chefredaktion des Mainzer Senders sei damit höchstrichterlich bestätigt worden, erklärte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken.
Die Journalistenorganisation "Reporter ohne Grenzen" forderte die Bundesländer auf, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Anlass für eine umfassende Reform der Aufsichtsgremien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu nehmen. "Nicht nur beim ZDF, sondern auch bei anderen öffentlich-rechtlichen Sendern muss der Einfluss der Parteien beschnitten werden", erklärte Vorstandssprecher Michael Rediske.
Das Gericht musste sich in seiner Geschichte immer wieder mit dem Einfluss der Politik auf den Rundfunk auseinandersetzen. Nun legten die Richter erstmals eine konkrete Quote für Staatsvertreter in den Aufsichtsgremien fest. Zudem machten sie Vorgaben dazu, wie die Staatsferne der Gremienmitglieder zu gewährleisten ist.
Im ZDF-Fernsehrat sitzen 77 Vertreter von Bund, Ländern, Parteien, Glaubensgemeinschaften und Interessengruppen wie Berufskammern, Gewerkschaften oder Wohlfahrtsverbänden. Das Gremium stellt Richtlinien für die Sendungen des ZDF auf, wählt und berät den Intendanten und muss der Besetzung des Chefredakteurs zustimmen. Dem Verwaltungsrat gehören neben acht Fernsehrat-Delegierten und einem Vertreter des Bundes auch drei aktuelle und zwei ehemalige Ministerpräsidenten an. Den Vorsitz hat der ehemalige rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD). Der Verwaltungsrat überwacht die Tätigkeit des Intendanten vor allem in Haushaltsfragen.