Bundesarbeitsgericht entscheidet über Streikverbot bei Kirchen
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entscheidet am heutigen Dienstag in einem Grundsatzurteil darüber, ob für die rund 1,3 Millionen Beschäftigten in den christlichen Kirchen und deren Einrichtungen weiterhin ein Streikverbot gilt.
Im Streit liegen die Gewerkschaften ver.di und Marburger Bund mit mehreren evangelischen Landeskirchen und deren diakonischen Einrichtungen.
Die Kirchen bestehen darauf, dass in ihren Einrichtungen ein Verzicht auf Arbeitskampfmaßnahmen und damit ein generelles Streikverbot gelten muss. Nach dem kirchlichen Arbeitsrecht einigen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einvernehmlich auf Löhne und Arbeitsbedingungen. Grundlage hierfür sei das im Grundgesetz verankerte Recht, dass die Kirchen selbst über ihre Angelegenheiten und damit auch über ihre Arbeitsverhältnisse bestimmen können.
Die Gewerkschaften pochen dagegen auf die im Grundgesetz geschützte Koalitionsfreiheit. Danach bestehe ein Streikrecht.