Die Auskunftspflicht über den Impfstatus soll ermöglichen, ungeimpfte Mitarbeiter:innen in Bereichen einzusetzen, in denen es weniger Personenkontakte gibt. Sie gilt solange die sogenannte epidemische Lage andauert. Zuletzt wurde sie vom Bundestag bis zum 24. November verlängert.
Arbeitgeber hatten eine Auskunftspflicht auch für andere Branchen und Unternehmen gefordert. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) lehnte dies ab. In Deutschland sind nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums aktuell rund 61 Prozent der Bevölkerung vollständig, etwa 66 Prozent mindestens einmal gegen Covid-19 geimpft. Zum Erreichen der sogenannten Herdenimmunität, bei der auch die Menschen geschützt sind, die nicht geimpft werden können, reicht dies noch nicht aus.
Mit den Änderungen am Infektionsschutzgesetz werden zudem die Indikatoren zur Beurteilung der Corona-Lage verändert. Maßgeblich ist künftig die Zahl der Krankenhauseinweisungen von Covid-19-Patienten pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen, die sogenannte Hospitalisierungsrate. Weitere Indikatoren, an denen die Bundesländer ihre Corona-Maßnahmen ausrichten, sind die Zahl der Neuinfektionen, die verfügbaren Intensivbetten und die Zahl der Impfungen. Genaue Werte legt das Infektionsschutzgesetz dabei nicht fest. Darüber entscheiden die Länder.
Zugestimmt hat der Bundestag mit der vorgelegten Regelung auch einer neuen Corona-Regelung für Einreisende. Sie müssen künftig immer einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegen können.
Die Änderungen am Infektionsschutzgesetz hatte die große Koalition an das Gesetz zur Fluthilfe gekoppelt. Die Opposition verlangte für die zweite Lesung des Gesetzespakts eine namentliche Abstimmung nur über die Punkte, die das Infektionsschutzgesetz betreffen. Dabei stimmten 346 Abgeordnete für die Neuregelungen, 279 dagegen, einer enthielt sich. In der Schlussabstimmung wurde das gesamte Paket mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Grünen, FDP und Linken angenommen.