So ist der Gemeindegesang in Baden-Württemberg bei religiösen Veranstaltungen und Beisetzungen sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien wieder erlaubt, allerdings mit Maske, teilte das Kultusministerium am Donnerstagabend mit. Nur bei einer Inzidenz über 100 bleibt Singen in geschlossenen Räumen verboten. Davon war jedoch am Donnerstag im Südwesten kein Stadt- oder Landkreis mehr betroffen.
Die Maskenpflicht bei allen Veranstaltungen bleibe generell, hieß es weiter. Die Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften müssten jetzt aber Veranstaltungen mit mehr als zehn Teilnehmenden nicht mehr vorab den Behörden melden und auch die Voranmeldung der Besucher beim Veranstalter, etwa für Gottesdienste, entfällt.
Auch in Gottesdiensten in Bayern dürfen die Gläubigen wieder singen, ebenfalls aber nur mit Maske, teilte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bei einer Pressekonferenz am Freitag mit. Bei Geburtstagsfeiern, Trauungen und Beerdigungen können im Freien bis zu 100 Personen feiern, in Räumen 50, wenn der Inzidenzwert unter 50 liegt. Dort können auch zehn Leute auch aus zehn Haushalten zusammen sein.