Nach Abschluss eines verwaltungseinfachen und kostengünstigen Lizenzvertrages hätten sie die Möglichkeit, Vervielfältigungen anzufertigen und zu verwenden, auch digital. Dies gelte zum Beispiel für Kinderbetreuungseinrichtungen, Familienbildungsstätten, Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung, der Altenpflege oder in Kirchenmusikschulen.
Nach Angaben der EKD gibt es seit vielen Jahren einen Pauschalvertrag, der es evangelischen Kirchengemeinden ermöglicht, ohne gesonderte Genehmigung Vervielfältigungen für den Gemeindegesang im Gottesdienst in bestimmtem Umfang zu verwenden. Befristet bis Ende 2022 zählt dazu auch die Einblendung von Liedtexten bei Gottesdiensten im Internet. Nach Worten des VG Musikedition-Geschäftsführers Christian Krauß bietet der jetzt unterzeichnete Gesamtvertrag einen weitreichenden Rahmen, der die Nutzung und Lizenzierung von analogen wie digitalen Vervielfältigungen außerhalb des bestehenden Pauschalvertrages regelt.
EKD-Kirchenamtspräsident Hans Ulrich Anke, sagte, die pandemische Lage lasse hoffentlich bald wieder zu, kräftig gemeinsam zu singen. Gerade die digitalen Nutzungsmöglichkeiten würden in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen.