Darüber hinaus bleibe auch das gottesdienstliche Angebot im Internet bestehen, zunächst bis zum 3. Mai, erklärte Stief. Dazu zählten jeweils samstags eine allgemeine Online-Andacht und ein Kindergottesdienst sowie jeden Freitag eine Jugendandacht. Auch bleibe die Kirche täglich für je eine Stunde am Vor- und Nachmittag für das persönliche Gebet geöffnet.
Im Zuge der Lockerungen der Corona-Beschränkungen dürfen sich Religionsgemeinschaften in Sachsen seit dem 20. April wieder versammeln, jedoch nur mit maximal 15 Teilnehmern. Dies sei zunächst erfreulich, betonte Pfarrer Stief. Es stelle Gemeinden jedoch auch vor die Frage, wer mitfeiern dürfe. Die Nikolaigemeinde habe sich entschieden, keine Ausnahmegenehmigung zu erwirken.
Sorge bereite ihm "die zunehmende Ungeduld jener Menschen, die in den Maßnahmen einen ungerechtfertigten Eingriff in die Grundrechte sehen", sagte der evangelische Pfarrer weiter. So sei die Gemeinde unter anderem dazu aufgefordert worden, wie zur friedlichen Revolution vor 30 Jahren "für Freiheitsrechte zu kämpfen". Die Nikolaikirche stehe demgegenüber "für Gewaltfreiheit und das Vertrauen in Gott" und bitte um Weisheit und Besonnenheit, sagte der Pfarrer.