Trump hatte am Freitag den nationalen Notstand erklärt, um den Bau der Mauer zu finanzieren. Im Parlament war er mit dem Vorhaben gescheitert. Der Vorsitzende der römisch-katholische Bischofskonferenz, Kardinal Daniel DiNardo, und der für Migrationsfragen zuständige Bischof Joe Vásquez äußerten sich "zutiefst besorgt" über Trumps Notstandserklärung. Sie sei ein "Symbol der Trennung und Animosität". Man müsse Brücken bauen und keine Mauern.
Rechtfertigt die Lage den Notstand?
Nach Einschätzung des katholischen Bischofs Mark Seitz gibt es den von Trump beschworenen Notstand durch die mittelamerikanischen Migranten nicht. Die Zahl der Migranten sei zurückgegangen, sagte der Bischof der an der Grenze liegenden Diözese El Paso (US-Staat Texas), dem "America Magazine". Die Menschen, die kämen, seien sehr gefährdet.
Der Verband "Bürger für Verantwortung und Ethik in der Regierung" verlangte in seiner Klage am Freitag (Ortszeit) Auskunft über die genauen gesetzlichen Beweggründe der Notstandserklärung. Dazu habe man das Recht unter dem Informationsfreiheitsgesetz. Die beiden Klage seien "nur der Anfang" einer erwarteten Welle, schrieb die Zeitung "USA Today". Die Zeitung zitierte den Gouverneur von Kalifornien, Gavin Newsom, er werde "Trump vor Gericht sehen". Kaliforniens Justizminister Xavier Becerra koordiniere mit mehreren Amtskollegen die Vorbereitung einer gemeinsamen Klage. Führende demokratische Politiker im Kongress vertreten die Ansicht, die Notstandserklärung sei verfassungswidrig.
Trump sagte bei der Ankündigung seiner Pläne am Freitag, er erwarte Klagen und Rückschläge in untergeordneten Gerichten, hoffe jedoch auf ein "gutes" Urteil im Obersten US-Gericht. Nach Ansicht vieler Rechtsexperten gibt das maßgebende Notstandsgesetz von 1976 dem Präsidenten in der Tat weitreichende Befugnisse, einen nationalen Notstand auszurufen.