Bischof Ulrich Neymeyr habe damit den früheren Leitenden Staatsanwalt in Meinigen und Erfurt, Franz Trost (71), betraut, sagte ein Bistumssprecher am Dienstag in Erfurt. Der promovierte Jurist müsse etwa 30 Ordner mit sogenannten Nebenakten sichten. Dazu zählten etwa Beschwerdebriefe, Bittgesuche, Protokolle, Durchschläge, Schriftverkehr, Gesprächsnotizen und andere Unterlagen, die keinen Eingang in die Personalakten gefunden hätten.
Das Bistum hatte zuvor bereits 268 Personalakten für die sogenannte MHG-Studie der Deutschen Bischofskonferenz über den sexuellen Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker auswerten lassen. Nach der Ende September veröffentlichten Studie haben auf dem Gebiet des 1994 gegründeten Bistums Erfurt im Zeitraum von 1946 bis 2014 zehn Priester Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht. Nach Veröffentlichung der Studie wurde jedoch noch ein weiterer Priester des mehrfachen sexuellen Missbrauchs eines Minderjährigen beschuldigt.
Bis dahin seien der heutigen Bistumsleitung keine Verdachtsfälle gegen den Beschuldigten bekannt gewesen, erklärte der Bischof im Dezember 2018. Auch in der Personalakte habe es keinen entsprechenden Hinweis gegeben. Bei der Prüfung des Falls sei man aber auf eine Aktennotiz aus dem Jahr 1989 gestoßen, der Priester habe "homosexuelles Verhalten Jugendlichen gegenüber" gezeigt.
Was in die Nebenakte und was in die Personalakte gehört, darüber entscheide jedes Bistum selbst, erklärte Neymeyr. Bis heute gebe es innerhalb der Deutschen Bischofskonferenz kein Standardverfahren. Die Forscher der MHG-Studie hätten diesen Umstand als Manko kritisiert.