Grundlage dieser Unterstützungsleistungen ist das zwölfte Sozialgesetzbuch. Insgesamt flossen nach diesem Gesetz Nettoleistungen von Höhe von 29,7 Milliarden Euro (plus 2,9 Prozent) an die Empfänger. In die Hilfe zur Pflege flossen den Angaben zufolge 3,4 Milliarden Euro (minus 10,7 Prozent) und in die Hilfe zum Lebensunterhalt 1,5 Milliarden Euro (plus 3,8 Prozent). Die Nettoausgaben für die Hilfen zur Gesundheit, die zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen betrugen zusammen 1,3 Milliarden Euro (plus 4,7 Prozent).
Die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die vollständig zulasten des Bundesetats gehen, beliefen sich nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums im Jahr 2017 auf 6,3 Milliarden Euro (plus 7,0 Prozent).