Tolokonnikowa und Aljochina sollen dem Urteil zufolge je 16.000 Euro und Samuzewitsch 5.000 Euro Entschädigung erhalten. Außerdem verfügte das höchste europäische Gericht für Menschenrechte die Erstattung von Auslagen in Höhe von knapp 12.000 Euro.
Tolokonnikowa, Aljochina und Samuzewitsch hatten im Februar 2012 in der russisch-orthodoxen Hauptkirche Moskaus, der Christ-Erlöser-Kathedrale, vor dem Altar ihr "Punkgebet - Jungfrau Maria, treib Putin hinaus" zelebriert. Die feministischen Aktivistinnen trugen den für die Gruppe typischen Dress mit Sturmhauben in bunten Farben über den Gesichtern. Sie traten mit den Füßen in der Luft herum, skandierten und gestikulierten wild herum.
Der Auftritt dauerte nur wenig über eine Minute, bevor Wachleute die Frauen hinausschafften. Ein Gottesdienst fand zu der Zeit nicht statt, es waren aber einige Menschen in der Kirche, darunter von "Pussy Riot" eingeladene Journalisten. Videos von dem Auftritt wurden unter anderem auf Youtube veröffentlicht. Der Auftritt diente laut EGMR nicht nur dem Protest gegen die politische Situation - Putin kandidierte damals für das Präsidentenamt - sondern auch gegen den russisch-orthodoxen Patriarchen Kyrill. Dieser hatte dem Gericht zufolge zuvor Proteste gegen die Wahlen in Russland verurteilt.
Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Im August 2012 wurden die drei Frauen wegen Rowdytums aus religiösem Hass zu je zwei Jahren Zwangslager verurteilt. Mit Blick darauf befand der EGMR nun unter anderem, dass die Frauen beim Transport zwischen Haft und Gericht unmenschlich behandelt worden seien. Sie hatten geltend gemacht, einen Monat lang zwei Mal täglich in überfüllten Gefängniswagen bei bis zu 40 Grad Hitze hin- und hergefahren worden zu sein.
Zudem beurteilte der EGMR die Lage im Gerichtsaal als erniedrigend. Die Frauen hatten in Glaskästen ausharren müssen. Diese waren von Polizisten und Gerichtsdienern umstellt, die die Angeklagte einschüchterten, so das Straßburger Gericht. Ferner hätten die Frauen nicht ungestört mit ihren Anwälten sprechen können, was ihr Recht auf ein faires Verfahren untergraben habe. Zur Untersuchungshaft sei keine Alternative abgewogen worden, dies verstoße gegen das Recht auf Freiheit.
Mit Blick auf die Meinungsfreiheit beurteilte der EGMR zum einen die Haftstrafen als zu hart. Zwar seien Sanktionen wegen des Auftritts nicht ausgeschlossen. Gefängnis hätte nach internationalen Standards aber nur verhängt werden, wenn bei dem Auftritt zu Hass oder Gewalt aufgerufen worden wäre. Das habe Russlands Justiz jedoch nicht einmal untersucht. Daneben kritisierten die Straßburger Richter auch das spätere Verbot der Verbreitung des Videos von dem Auftritt durch die russischen Behörden.
Tolokonnikowa und Aljochina wurden im Dezember 2013 im Rahmen einer Amnestie entlassen. Samuzewitsch war im Oktober 2012 in einem Berufungsverfahren auf Bewährung freigekommen. Aljochina und Tolokonnikowa widmeten sich nach der Freilassung weiter den Menschenrechten und warben beispielsweise auf der Berlinale für politische Freiheit in Russland. Die Gruppe "Pussy Riot" ist einem gleichnamigen Twitter-Account und Medien-Berichten zufolge weiter aktiv. Zuletzt waren es demnach Mitglieder der Gruppe, die als Flitzer mitten im Finale der Fußball-Weltmeisterschaft am Sonntag in Moskau über das Spielfeld rannten.
Das Urteil wurde in den einzelnen Punkten jeweils einstimmig oder mit großer Mehrheit gefällt, ist aber noch nicht rechtskräftig. Der EGMR wacht über die Europäische Menschenrechtskonvention von 1950. Ihr haben sich nahezu alle europäischen Staaten unterworfen, darunter auch Russland.