Die Innenminister hatten Anfang Juni in Quedlinburg beschlossen, dass die sogenannte Überstellungsfrist für bestimmte Fälle im Kirchenasyl von sechs auf 18 Monate erhöht werden soll. Die Überstellungsfrist ist der Zeitraum, in dem ein Asylbewerber aus Deutschland in den nach der sogenannten Dublin-Verordnung eigentlich zuständigen europäischen Staat zurückgeschickt werden kann.
Wird der Antragsteller in dieser Zeit nicht zurückgeschickt, ist automatisch die Bundesrepublik für die Prüfung des Asylantrags zuständig. Durch das Kirchenasyl wird die Frist oftmals überschritten, was dem Staat seit langem ein Dorn im Auge ist. Mit einer Erhöhung der Frist auf 18 Monate werden bestimmte Kirchenasyl-Fälle künftig nach der Dublin-Verordnung behandelt wie Fälle, in denen eine Person flüchtig ist.
Gelten soll die schärfere Regelung für Fälle, in denen kein kirchlicher Ansprechpartner klar benannt ist, innerhalb eines Monats kein Dossier zu dem Fall eingeht oder der Antragsteller trotz nochmaliger Ablehnung durch das Bundesamt im Kirchenasyl bleibt. Die Kirchen befürchten, dass Kirchenasyl damit erheblich erschwert wird, unter anderem weil Gemeinden viel länger für Betreuung und Versorgung der Betroffenen aufkommen müssen. Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge befanden sich zum Stichtag 12. Juni 781 Menschen in Deutschland im Kirchenasyl.