Das Kabinett beschloss am Dienstag, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen. Hamburg und Schleswig-Holstein haben den Reformationstag ab 2018 bereits zum gesetzlichen Feiertag erklärt. Auch in Bremen gibt es eine entsprechende parlamentarische Vorentscheidung. Die Bremer Bürgerschaft will mit einem Beschluss abwarten, wie Niedersachsen entscheidet.
Die niedersächsische Landesregierung hatte bereits im vergangenen Jahr den Reformationstag als zusätzlichen Feiertag vorgeschlagen, nach öffentlichen Diskussionen aber zunächst eine Verbandsanhörung beschlossen. Da dabei kein einheitlicher Wille für oder gegen den Reformationstag oder für einen anderen Tag zu erkennen gewesen sei, halte die Landesregierung an ihrem ursprünglichen Vorschlag fest, sagte ein Sprecher.
Sie habe sich von der protestantischen Prägung Norddeutschlands leiten lassen, hieß es. Außerdem spiele die Entscheidung der anderen norddeutschen Länder eine Rolle, um eine "Insellösung" zu vermeiden. Der Reformationstag 2017 war wegen des 500. Reformationsjubiläums einmalig bundesweit zum gesetzlichen Feiertag erklärt worden. In Sachsen ist der Reformationstag bereits seit der deutschen Wiedervereinigung ein gesetzlicher Feiertag.