"Wir sind sehr verwundert, dass es zu diesem Verfahren gekommen ist", sagte der Sprecher der pfälzischen Landeskirche, Wolfgang Schumacher, dem epd. Die Kirchenleitung verfüge über keinerlei Hinweise darauf, dass der Pfarrer in Hochspeyer gegen die auf Bundesebene zwischen Staat und Kirche ausgehandelten Regeln zum Kirchenasyl verstoßen haben könnte. Die Landeskirche werde die Kosten für einen Verteidiger und eine mögliche Geldstrafe übernehmen.
Wie der Kirchasyl-Fall in der Pfalz derart eskalieren konnte und ob sich der aufgenommene Flüchtling noch in der Gemeinde befindet, blieb zunächst unklar. Weder der angeklagte Pfarrer noch die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern waren für eine Stellungnahme zu erreichen. Nach epd-Informationen hatte die evangelische Kirchengemeinde in Hochspeyer einen Mann aus Zentralafrika aufgenommen, für den die Ausländerbehörde der Stadt Kaiserslautern verantwortlich war.
Das städtische Ausländeramt sei nicht für die Eröffnung von Strafverfahren zuständig, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme der Stadtverwaltung: "Wir teilen lediglich entsprechende Sachverhalte den zuständigen Behörden mit." Grundsätzlich handele es sich beim "sogenannten Kirchenasyl" nicht um ein gesetzlich anerkanntes Rechtsinstitut. Die Frage, ob kommunale Behördenmitarbeiter Strafanzeige gegen den Pfarrer erstattet hatten, ließ die städtische Pressestelle unbeantwortet.
Bereits im vergangenen Jahr hatte es in Rheinland-Pfalz eine Reihe aufsehenerregender Streitfälle um das Kirchenasyl gegeben. In Ludwigshafen hatte die Polizei ein Kirchenasyl aufgelöst und eine koptische Familie in den Kirchenräumen festgenommen. Zuvor waren eine katholische Kirche in Budenheim bei Mainz und weitere Räumlichkeiten der dortigen Kirchengemeinde auf Betreiben der Ingelheimer Kreisverwaltung durchsucht worden. Die Mainzer Integrationsministerin Anne Spiegel (Grüne) bezeichnete das Vorgehen der Kommunen als "inakzeptabel".
Nach einem Krisentreffen von Landesregierung, Kommunalvertretern und Kirchen hatten sich die rheinland-pfälzischen Kommunen bereiterklärt, das Kirchenasyl auch künftig grundsätzlich zu respektieren. Allerdings waren kirchliche Vertreter auch in der Folgezeit in einer Reihe von Kirchenasyl-Fällen erheblichem behördlichen Druck ausgesetzt. Nach Angaben des Mainzer Integrationsministerium gab es Anfang März 26 Fälle von Kirchenasyl, die in die Zuständigkeit rheinland-pfälzischer Ausländerbehörden fielen.