"Jeder, der in dieser hochemotionalen Fragestellung Veränderung will, muss sich darüber klar sein, zu welchen neuen Verwerfungen das führen kann", betonte er. Zugleich verteidigte der Vorsitzende des Ethikrats das gesetzliche Werbeverbot für Abtreibungen. "Werbung für eine rechtswidrige Tat kann den Eindruck erwecken, sie wäre doch eine normale Option. Aber das sollte sie nicht sein", sagte Dabrock der Zeitung. Ein Schwangerschaftsabbruch sei "keine normale Option der Familienplanung". Vor diesem Hintergrund sei die heute geltende Regelung formuliert worden.
Derzeit sind Abtreibungen in Deutschland illegal, aber straffrei. Als rechtlich zulässig gelten sie nur, wenn die Gesundheit der Mutter in Gefahr ist sowie nach einer Vergewaltigung. Dabrock betonte, in diesen beiden Fällen "könnte man darüber nachdenken, ob es Medizinern erlaubt wird, auf ihrer Homepage über diese Leistung zu informieren".
Der Bundestag sollte am Donnerstag in erster Lesung über mehrere Gesetzesentwürfe beraten, die das geltende Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche betreffen. Derzeit verbietet der Strafrechtsparagraf 219a Werbung für Abtreibungen aus wirtschaftlichem Eigeninteresse oder "in grob anstößiger Weise".
Linke und Grüne wollen den Paragrafen abschaffen, die FDP will die Regelung lockern. Derzeit ist es Ärzten und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, nicht gestattet, über diese Leistungen öffentlich zu informieren. Auslöser der Debatte war der Fall einer Gießener Frauenärztin, die im November vergangenen Jahres wegen Abtreibungsinformationen auf ihrer Webseite zu 6.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden war.