Berlin will gegen das einstweilige Verbot der Sonntagsöffnung für Läden zur Internationalen Grünen Woche, der Berlinale und der Internationalen Tourismusbörse gerichtlich vorgehen. Gegen die entsprechende Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichtes vom 27. Dezember werde fristgerecht noch in dieser Woche Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt, sagte die Sprecherin der Senatsarbeitsverwaltung, Regina Kneiding, am Montag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Damit solle erreicht werden, dass wie in den Vorjahren zu den drei Ereignissen ausnahmsweise die Geschäfte am Sonntag öffnen dürfen. Gegen die geplanten Sonntagsöffnungen hatte die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di geklagt.
Kneiding verwies darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht bereits 2009 die Regelungen des Berliner Ladenöffnungsgesetzes bestätigt habe. Nach Auffassung des Berliner Verwaltungsgerichts reicht allerdings allein der Umstand, dass ein Ereignis "berlinweite Bedeutung" hat, für ein öffentliches Interesse an einer ausnahmsweisen Ladenöffnung am Sonntag nicht aus. Die Messe- und Berlinale-Besucher könnten werktags und damit zu 80 Prozent der Veranstaltungszeit einkaufen, heißt es in dem Beschluss von Ende vergangenen Jahres. Außerdem lasse das Ladenöffnungsgesetz spezifische Ausnahmen für den Messeverkauf und den Touristenbedarf zu, so das Gericht. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.
Die zuständige Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales hatte den Angaben zufolge am 6. November 2017 drei Sonntage (28. Januar, 18. Februar und 11. März) im ersten Halbjahr 2018 festgelegt, an denen Berliner Länden ausnahmsweise in der Zeit von 13 bis 20 Uhr hätten öffnen dürfen. Diese Sonntagsöffnung lägen im öffentlichen Interesse, da Anlass jeweils große Ereignisse und Veranstaltungen seien, die wegen ihrer Bedeutung für die gesamte Stadt eine Geschäftsöffnung berlinweit erforderlich machten, begründete der Senat. Die ausgewählten Veranstaltungen zögen eine Vielzahl von Besuchern aus dem In- und Ausland an, hieß es.
Dagegen wendete sich die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die geltend machte, dass die Sonntagsruhe vom Grundgesetz geschützt sei. An Ausnahmen seien hohe Anforderungen zu stellen, die nicht erfüllt seien, so die Gewerkschaft.