Kirche gegen Öffnung: Sonntag kein Alltag

Familie
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Der Sonntag dient Familien als gemeinsame Zeit und steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes", heißt es in der Mitteilung der Nordkirche.
Öffnungszeitenverordnung in MV
Kirche gegen Öffnung: Sonntag kein Alltag
Weil der Sonntag kein Alltag sei, befürworten die Erzbistümer Hamburg und Berlin die Klage gegen die neue Öffnungszeitenverordnung in Mecklenburg-Vorpommern. Auch die evangelische Nordkirche unterstützt die juristische Prüfung.

"Die nun geltende Verordnung stellt unserer Meinung nach das Regel-Ausnahme-Verhältnis auf den Kopf", erklären die Erzbischöfe von Hamburg und Berlin, Stefan Heße und Heiner Koch, in einer gemeinsamen Mitteilung. Sie befürworten die Klage der Gewerkschaft ver.di gegen die neue Öffnungszeitenverordnung in Mecklenburg-Vorpommern.

Mit der neuen Verordnung seien die Ladenöffnungszeiten sonntags zu sehr ausgeweitet worden, teilen die Erzbischöfe mit. Heße und Koch sehen nicht nur eine Bedrohung für Christinnen und Christen, "sondern für alle droht der Verlust wenigstens eines zuverlässig freien Tages in der Woche". Der Sonntag sei kein Alltag und dürfe es auch nicht werden, heißt es in der gemeinsamen Mitteilung.

Auch die evangelische Nordkirche habe "Verständnis für die angekündigte Normenkontrollklage", wie ein Sprecher mitteilt. "Wir respektieren und verstehen die Entscheidung von ver.di, diese Klärung durch das Oberverwaltungsgericht herbeizuführen", heißt es von der Nordkirche. "Diese Auseinandersetzung dient dem Schutz eines gemeinsamen gesellschaftlichen Guts."

Sonntag dient dem gesellschaftlichen Atemholen

"Der Sonntag ist mehr als ein freier Tag - er ist ein Zeichen des gesellschaftlichen Atemholens, dient Familien als gemeinsame Zeit und steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes", heißt es in der Mitteilung. Die Nordkirche habe Verständnis für die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus. "Aber das Regel-Ausnahme-Verhältnis darf nicht ins Gegenteil verkehrt werden."

Die Gewerkschaft ver.di hat am Freitag beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald eine Normenkontrollklage gegen Öffnungszeitenverordnung eingereicht. Zuvor hatten beide Erzbistümer in Anhörungen ihre Einwände gegen die Ausweitung der Öffnungszeiten erklärt. So fehle ihrer Ansicht nach ein klarer Kriterienkatalog, der das Tourismusaufkommen oder die Waren, die eingekauft werden können, definiere. 

Auch die Nordkirche hatte sich zuvor kritisch zur Ausweitung der Verordnung geäußert. Ob die Neuregelung mit dem verfassungsrechtlich garantierten Sonntagsschutz vereinbar ist, sei jetzt Gegenstand der juristischen Prüfung. 
Die neue Öffnungszeitenverordnung für Mecklenburg-Vorpommern gilt seit Ende Februar. Sie soll eine Öffnung von Läden an Sonn- und Feiertagen in touristischen Ausflugsorten und Ortsteilen mit besonders starkem Fremdenverkehr regeln.