"Die Gehälter, die Betreuungsvereine ihren Mitarbeitern zahlen, sind seit 2012 deutlich gestiegen, während die Einnahmen der Vereine seit 2005 insgesamt stagnieren", sagte Betreuungs-Expertin Waltraud Nagel vom Diakonischen Werk Rheinland-Westfalen-Lippe dem Evangelischen Pressedienst (epd). Von der künftigen Bundesregierung verlangte Nagel, die finanzielle Grundlage der Betreuungsvereine zu sichern. Nach Angaben des Spitzenverbandes der freien Wohlfahrtspflege machen rund 90 Prozent der Betreuungsvereine finanzielle Verluste.
Nagel betonte, die Politik dürfe nicht darauf setzen, dass Betreuungsvereine durch freiberufliche Betreuer ersetzt werden. Denn diese hätten nicht die gleichen Möglichkeiten zu Austausch und Fortbildung wie die Mitarbeiter von Betreuungsvereinen.
Betreuungsvereine kümmern sich um Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit, einer geistigen oder körperlichen Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr für sich selbst sorgen können. Für diese Menschen regeln haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter von Betreuungsvereinen gesundheitliche, finanzielle und Wohnungsangelegenheiten. Wenn nötig, suchen sie einen Heimplatz, kümmern sich um Schuldentilgung und organisieren Rehabilitationsmaßnahmen. Insgesamt werden in Deutschland rund 1,2 Millionen hilflose Personen betreut.
"Informationsveranstaltungen der Betreuungsvereine sind voll von Ratsuchenden"
In Betreuungsvereinen suchen auch häufig Menschen Beratung, die selbst als Betreuer Verantwortung übernehmen möchten, etwa für demente Angehörige. "Wie wichtig diese Beratung ist, sehen Sie, wenn das Fernsehen über Vorsorgevollmachten berichtet. Dann sind die Informationsveranstaltungen der Betreuungsvereine voll von Ratsuchenden", sagte Nagel. Für diese Familien wäre das Aus von Betreuungsvereinen ein großer Verlust, warnte die Diakonie-Expertin.
Finanziert werden die Betreuungsvereine im wesentlichen von den Ländern. Aus den Justizkassen erhalten sie Gebühren für gerichtlich angeordnete Betreuungen hilfloser Personen. Vergütungen für Beratungsleistungen zugunsten von Ehrenamtlichen und Angehörigen betreuungsbedürftiger Personen stammen aus den Sozialetats der Länder.