Die Asylanträge der Kopten aus dem Landkreis Birkenfeld im Hunsrück waren als unzulässig abgelehnt worden. Die Gemeinde des Evangelischen Gemeinschaftsverbands Pfalz in Ludwigshafen hatte einem jungen ägyptischen Ehepaar aus Alexandria mit seiner sechsjährigen Tochter seit Ostern Kirchenasyl gewährt. Die Ausländerbehörde hatte angekündigt, die Echtheit von ägyptischen Haftbefehlen gegen den Familienvater zu überprüfen, mit denen die Familie den Asylantrag begründet hatte. Laut der im Asylverfahren umstrittenen Dokumente soll der Mann für das Christentum missioniert und gegen die Armee demonstriert haben. Dem Mitglied der diskriminierten koptischen Minderheit droht nach eigener Aussage nach seiner Rückführung Verfolgung, Folter und Tod.
"Die Abschiebung war absolut nicht notwendig, ich habe überhaupt kein Verständnis dafür, dass die Ausländerbehörde nicht bereit war, abzuwarten", sagte Schott. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge habe die Überprüfung der angeblichen Haftbefehle nicht abgewartet. Vielmehr habe es die überstürzte Rückführung der Familie, die seit mehr als drei Jahren in Deutschland lebte, angeordnet. "Damit wurde das Risiko eingegangen, jemand falschen abgeschoben zu haben", kritisierte der Integrationsbeauftragte.
Die Zwangsräumung des Kirchenasyls in Ludwigshafen sei "ein Eingriff in die Hoheit" der Kirche, sagte Schott. Bisher habe es "eine stillschweigende Übereinkunft" der Kirchen in Rheinland-Pfalz und der Landesregierung zur Akzeptanz von Kirchenasyl gegeben.