Die bayerische evangelische Landeskirche zeigt sich besorgt über fortlaufende Ermittlungen gegen Pfarrer, die Flüchtlingen Kirchenasyl gewähren. Inzwischen würden sogar Ermittlungen "in ganz alten Fällen" eingeleitet, sagte der zuständige Oberkirchenrat Michael Martin am Mittwochabend vor der in Coburg tagenden Landessynode. Als Beispiel nannte er einen Fall, der bereits vor Monaten mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gelöst worden sei.
Die Einleitung solcher Ermittlungsverfahren sei unverhältnismäßig, beklagte Martin. Die Kirchenasyle seien schon lange bekannt und zunächst kein Anlass für Ermittlungen gewesen. Rein rechtlich sei das Vorgehen - soweit die Fälle nicht verjährt sind - allerdings nicht angreifbar. Derzeit wisse die bayerische Landeskirche von 17 Ermittlungsverfahren, die Zahl dürfte aber inzwischen höher liegen, sagte Martin. Die Zahlen sollte man unaufgeregt sehen, "aber aufmerksam auf andere Zeichen möglicher Eskalation achten".
Derzeit sind 65 Kirchenasyle in evangelischen Kirchengemeinden in Bayern mit 88 Geflüchteten bekannt. Nach Landeskirchenangaben wurde der Großteil der Ermittlungen ab Herbst 2016 aufgenommen. Nach Angaben der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft "Asyl in der Kirche" gibt es zurzeit (Stand März) in Deutschland rund 316 Kirchenasyle mit mindestens 531 Personen, davon seien etwa 141 Kinder.
Kirchenasyl wird laut Martin nur in humanitären Ausnahmefällen gewährt, sei also "Ultima Ratio". Eine der Vorgaben der bayerischen evangelischen Landeskirche ist, dass das Kirchenasyl Aussicht auf Erfolg hat. Martin verwies dabei auf Erfahrungen aus den 90er Jahren, als während der Jugoslawienkriege auch aussichtslose Kirchenasyle gewährt worden seien. Asylsuchende hätten damals bisweilen Jahre im Kirchenasyl verbracht, "ohne dass man einer guten Lösung auch nur einen Schritt näher kam - eine Situation, die für alle an die Grenzen des Zumutbaren ging", sagte Martin.
Die Landeskirche meldet Kirchenasyle den Angaben zufolge umgehend den zuständigen Ausländerbehörden und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Geheime Kirchenasyle lehnt sie ab. Trotzdem sieht der Staat in diesem Instrument eine "Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt". Werden den Staatsanwaltschaften Kirchenasyle bekannt, müssen sie laut Justizminister Winfried Bausback (CSU) tätig werden.