Dem Gesetz zur Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer droht das endgültige Aus. Vor der Debatte am Freitag im Bundesrat war keine Mehrheit für das zustimmungspflichtige Gesetz, das der Bundestag bereits im Mai vergangenen Jahres verabschiedet hatte, in Sicht. Vier von den Grünen mitregierte Länder müssten für die Änderung stimmen, mit der Asylanträge von Marokkanern, Tunesiern und Algeriern leichter abgelehnt werden können. Bis Donnerstag signalisierte aber nur Baden-Württemberg ein Ja zu dem Gesetz.
Im Juni 2016 hatte der Bundesrat wegen der fehlenden Mehrheit die Abstimmung über das Gesetz vertagt. Seitdem ist es nicht mehr auf der Tagesordnung erschienen. Nun machte Bayern Druck. Der Freistaat ließ es auf die Tagesordnung setzen, um eine Entscheidung herbeizuführen. Bundesratsminister Marcel Huber (CSU) forderte am Donnerstag die Grünen auf, von ihrer "Verweigerungshaltung abzurücken". Theoretisch möglich wäre es, am Freitag die Abstimmung erneut zu verschieben.
Mit der Einstufung als sichere Herkunftsländer können Asylanträge von Menschen aus den betreffenden Staaten schneller bearbeitet und in der Regel als unbegründet abgelehnt werden. Die Bundesregierung erhofft sich durch eine entsprechende Regelung zudem eine Signalwirkung in die Länder, so dass weniger Asylbewerber von dort nach Deutschland kommen. Im vergangenen Jahr wurden allerdings nur noch rund 8.000 Asylbewerber aus den drei Staaten im Erstregistrierungssystem der Länder verzeichnet. Im Zuge der großen Fluchtbewegung wurden seit 2015 die Balkanstaaten auf die Liste sicherer Herkunftsländer gesetzt.
Während CDU-Politiker in den Ländern am Donnerstag für eine Zustimmung zu dem Gesetz über die Maghreb-Staaten warben, appellierten Pro Asyl und Flüchtlingsräte an die Länder, es abzulehnen. Die Menschenrechtslage in diesen Ländern lasse diese Einstufung nicht zu, erklärte Pro Asyl. Menschenrechtler beklagen unter anderem Folter, Verfolgung Homosexueller und unzureichenden Schutz von Mädchen und Frauen vor sexueller Gewalt.
Scheitert das Gesetz, bleibt die Möglichkeit zur Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag, um eventuell doch noch zu einem Kompromiss zu gelangen. Da die Grünen die Einstufung einzelner Staaten als sichere Herkunftsländer aber im Grundsatz ablehnen, scheint ein Konsens aber auch dann schwierig.