Der Bundestag hat am Freitag für eine Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten gestimmt. Mit einer Mehrheit von 509 Stimmen beschloss das Parlament die Regierungspläne, die Maghreb-Staaten Marokko, Tunesien und Algerien sowie Georgien als sicher einzustufen. 128 Abgeordnete, vor allem Grüne und Linke, stimmten mit Nein. Die Fraktionen von FDP und AfD stimmten mit der Mehrheit der Koalition für das Vorhaben. Über die Einstufung muss aber auch der Bundesrat noch abstimmen. Wegen der Mehrheit der von Grünen mitregierten Länder ist der Ausgang dort fraglich.
Bei Asylbewerbern aus als sicher eingestuften Herkunftsstaaten gilt für die Behörden in der Regel, dass ihr Antrag auf Schutz unbegründet ist. Asylverfahren werden nach Auffassung der Koalition dadurch beschleunigt. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sagte im Bundestag, mehr als 97 Prozent der Anträge von Asylbewerbern aus den vier Ländern hätten derzeit eine geringe Erfolgsaussicht.
Sichere Herkunftsstaaten im Bundesrat umstritten
Im Bundesrat war die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten stets heftig umstritten. Die Erweiterung der Liste um die Maghreb-Staaten scheiterte dort im März 2017 bereits einmal. Derzeit haben die von Grünen mitregierten Länder gemeinsam mit dem von SPD und Linken regierten Brandenburg eine Mehrheit von 41 der 69 Stimmen. Selbst bei einer Zustimmung von Baden-Württemberg, wo die sicheren Herkunftsstaaten im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen vereinbart wurden, bleibt es bei der knappsten Mehrheit von 35 Stimmen für die potenziellen Gegner der Einstufung.
Die Union wirbt um die Zustimmung der Grünen. Die Grünen-Abgeordnete Luise Amtsberg blieb aber am Freitag bei ihrer ablehnenden Haltung. Es sei ein Schutzkonzept für vulnerable Gruppen aus diesen Ländern versprochen worden. Das sei bis heute nicht da, sagte sie. Insbesondere bei Frauen, Homosexuellen und Oppositionellen, die das Land verlassen, sehen Menschenrechtler Schutzbedarf.
Auch religiöse und ethnische Minderheiten würden in den Ländern verfolgt, erklärte Diakonie-Vorständin Maria Loheide, die das Gesetz ablehnt. Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler (SPD), stimmte im Bundestag gegen das Gesetz, ebenso wie zehn weitere SPD-Abgeordnete, darunter Karamba Diaby, Cansel Kiziltepe und Hilde Mattheis. Vier Sozialdemokraten enthielten sich.
FDP und AfD, die mit der Koalition für das Vorhaben stimmten, betonten, dass ihnen der Schritt nicht weit genug gehe. Die FDP-Abgeordnete Linda Teuteberg forderte ein geregeltes Verfahren, um alle Länder mit einer Asyl-Anerkennungsquote unter fünf Prozent als sicher einzustufen. Im ersten Schritt könnte das 14 weitere Länder betreffen, sagte sie. Ein von der FDP vorgelegter Entschließungsantrag fand allerdings keine Mehrheit. Der AfD-Abgeordnete Lars Herrmann äußerte Zweifel an der Wirksamkeit der Einstufung der Maghreb-Staaten. Es fehle an Bereitschaft der Länder, die Menschen zurückzunehmen, sagte er.
Die Zahl der Abschiebungen in die drei Maghreb-Staaten ist im vergangenen Jahr stark gestiegen, nachdem sie zuvor fast nicht möglich waren. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wurden bis Ende November rund 1.500 Menschen zurückgeschickt. Im Gesamtjahr 2017 gab es gerade einmal 125 Abschiebungen.
Asylbewerber aus den Maghreb-Staaten und Georgien sind in der deutschen Gesamtstatistik allerdings eine Minderheit. Von rund 174.000 Asylanträgen von Januar bis Ende November 2018 wurden nach Angaben des Bundesinnenministeriums rund 3.400 von Menschen aus Tunesien, Algerien und Marokko sowie knapp 4.000 von Georgiern gestellt.