Für diese Zytostatika habe die Klinik in jedem der umstrittenen Fälle bei Privatpatienten im Schnitt rund 11.000 Euro mehr als bei gesetzlich Versicherten üblich abgerechnet, sagte am Donnerstag PKV-Sprecher Stefan Reker dem epd. "Wie hier ausgerechnet ein gemeinnütziges evangelisches Krankenhaus bei Krebspatienten abzockt, ist höchst fragwürdig", kritisierte er.
Das Krankenhaus wies auf Anfrage des epd die Vorwürfe zurück. Ihnen sei eine rechtliche Auseinandersetzung zwischen der privaten Krankenversicherung Debeka und dem Diako über die korrekte Preisfindung bei der Abrechnung ambulant behandelter Privatpatienten vorausgegangen, heißt es in einer Stellungnahme. Das Landgericht Bremen hatte in einem Urteil vom 12. August 2016 festgestellt, dass im Rahmen der bestehenden Gesetze abgerechnet worden sei. Das Urteil liegt dem epd vor (Az: 4 O 964/15).
Kasse hat Berufung eingelegt
Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Kasse hat Berufung eingelegt. Die nächste Verhandlung ist am 24. März 2017 vor dem Bremer Oberlandesgericht geplant.
Die Medikamente kamen aus der Krankenhausapotheke des Diako, was völlig in Ordnung ist, wie das Gericht feststellte. PKV-Sprecher Reker wirft der Klinik gleichwohl vor, dass sie eine "rechtliche Grauzone" nutze. Denn für diese Fälle gebe es keine gesetzlichen Preisvorschriften. Deshalb sei es bisher üblich gewesen, dass die Preise in Rechnung gestellt worden seien, die auch öffentliche Apotheken verlangten. Für sie gelte die Arzneimittelpreisverordnung. Das Diako habe aber deutlich mehr verlangt und sei damit bundesweit "absoluter Pionier".
Der Verband mit Sitz in Berlin fürchtet nun, dass andere Kliniken dem Beispiel folgen. Das könne alleine bei der Versorgung privat versicherter Beamten mit Zytostatika Mehrkosten in Höhe von jährlich rund 37 Millionen Euro auslösen. Reker fordert deshalb: "Der Gesetzgeber sollte dringend die Arzneimittelpreisverordnung präzisieren, damit ihre beabsichtigte Wirkung als Obergrenze auch bei solchen Krankenhäusern sichergestellt wird."
Das Diako stellte dazu fest, es sei korrekt, dass private Krankenkassen für ihre Versicherten einen höheren Satz zahlten als gesetzliche Kassen. "Das gilt in Apotheken, bei der niedergelassenen Ärzteschaft, bei Zahnärzten und eben auch in Krankenhäusern für besondere Dienstleistungen." Die Unterschiede seien dem Nebeneinander von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen geschuldet. Eine Anpassung setze eine Gesetzesänderung voraus.