Der ungehinderte Zugang zu Arztpraxen und Krankenhäusern sei für sie "trotz bestehender Rechtsansprüche de facto nicht gewährleistet", kritisierte der evangelische Sozialverband am Donnerstag anlässlich des Tags der Menschenrechte am 10. Dezember. Suchten die Betroffenen Gesundheitseinrichtungen auf, drohe ihnen eine Meldung an die Ausländerbehörde und anschließend womöglich die Abschiebung, hieß es.
"Gesundheit ist ein Menschenrecht. Nirgends im UN-Sozialpakt steht, dass dieses Recht an Herkunft, sozialen oder aufenthaltsrechtlichen Status oder andere Merkmale geknüpft ist", sagte Diakonie-Präsident Ulrich Lilie. Auch das Grundgesetz mit seinem Bekenntnis zu den Menschenrechten verpflichte den Staat, einen ungehinderten Zugang zur Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Das müsse auch für illegal hier lebende Personen und für Menschen mit ungeklärten Aufenthaltsstatuts gelten.
"Aufenthaltsrechtliche Klärungen sind notwendig, sie dürfen aber nicht durch körperliche Leiden erzwungen werden", erklärte Lilie. Er dankte zugleich allen Initiativen von Ärzten, Krankenhäusern und Kommunen, die sich oft stillschweigend "für das humane Gesicht unserer Gesellschaft einsetzen".
Diakonie: Gesundheitsversorgung ist ein Menschenrecht
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Die Gesundheitsversorgung für illegal in Deutschland lebende Menschen muss nach Ansicht der Diakonie verbessert werden.
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