Grundlage ist eine Vereinbarung über Standards zur Aufarbeitung von Missbrauch mit der Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Kerstin Claus, aus dem Dezember 2023, wie die Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und die Diakonie mitteilten.
Aufgaben dieser Kommissionen sind unter anderem, Fälle sexualisierter Gewalt zu erheben, Ursachen für Missbrauch aufzudecken und den Umgang mit Betroffenen der Gewalt zu analysieren. Geplant sind neun dieser regionalen Kommissionen. Doch nur in sieben startet die Arbeit im Laufe des März und Aprils, wie es heißt. ln Sachsen und im Verbund Niedersachsen und Bremen verzögert sich der Start.
In den Kommissionen sitzen neben Betroffenen, Expertinnen und Experten auch Vertreter der Landeskirchen und Landesverbände der Diakonie. Um die Unabhängigkeit zu gewährleisten, dürften weniger als die Hälfte der Mitglieder Beschäftigte der evangelischen Kirche oder der Diakonie sein oder einem ihrer Gremien angehören, hieß es. Externe Experten werden unabhängig durch die jeweiligen Landesregierungen benannt.
Die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Kirsten Fehrs, sagte laut Mitteilung, mit den Kommissionen könnten regionale Aspekte präziser in den Blick genommen werden, Fälle systematisch erhoben und gezielte Empfehlungen gegeben werden. Im Januar 2024 hatte ein unabhängiges Forscherteam bereits eine übergreifende Missbrauchsstudie für die EKD und die Diakonie veröffentlicht.