Ein in Ibbenbüren lebender Syrer hatte dagegen geklagt, dass ihm vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nur ein "subsidiärer Schutzstatus" zuerkannt wurde. Das Urteil ist den Angaben zufolge noch nicht rechtskräftig, eine Berufung beim Oberwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen ist möglich.
Die Richter seien davon überzeugt, dass den aus Deutschland nach Syrien zurückkehrenden Asylbewerbern "mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit ein Verhör unter Anwendung von Foltermethoden drohe", hieß es. Damit wolle das Regime die Flüchtlinge zwingen, ihre Ausreisegründe und mögliche Kenntnisse von Aktivitäten der oppositionellen Exilszene zu offenbaren.
Potentieller Gegner des Regimes
Diese Praxis stuft das Verwaltungsgericht als politische Verfolgung im Sinne des Asylgesetzes ein. Der syrische Staat sehe grundsätzlich in jedem Rückkehrer, der in Westeuropa ein Asylverfahren betrieben und sich länger dort aufgehalten habe, einen potenziellen Gegner des Regimes.
Wie das Verwaltungsgericht Münster weiter mitteilte, sind bei ihm bislang über 700 Klagen von Syrern eingegangen, die eine Zuerkennung des Flüchtlingsstatus verlangen. Die Entscheidungen des Bundesamtes für den lediglich subsidiären Schutz sind seit Jahresanfang nach Angaben des Bundesinnenministeriums stark angestiegen.
Der subsidiäre Schutz wird dann gewährt, wenn zwar eine Bedrohung für Leib und Leben im Heimatland etwa wegen eines Bürgerkriegs droht, aber keine individuelle Verfolgung erkennbar ist. Er gewährt eine Aufenthaltserlaubnis von einem Jahr, der volle Flüchtlingsstatus drei Jahre. Die große Koalition hatte im jüngsten Asylpaket zudem den Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz ausgesetzt.