Wie die "Bild"-Zeitung (Donnerstagsausgabe) berichtete, liegt ein "Aufenthaltstitel" nach Paragraf 25a des Aufenthaltsgesetzes (gute Integration von Kindern und Jugendlichen) vor, der bis Oktober 2017 gültig ist. Die Zeitung beruft sich bei ihren Informationen auf die Rostocker Ausländerbehörde.
Mit dem Aufenthaltstitel für Reem ist demnach auch ein entsprechendes Aufenthaltsrecht nach Paragraf 25b des gleichen Gesetzes verbunden, so dass ihre Eltern und ihr Bruder ebenfalls bleiben können. Die Familie ging bislang von einer befristeten Duldung bis März 2016 aus.
Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (60, CDU) sagte dem Blatt, er sei "zufrieden", dass der Aufenthaltsstatus von Reem geklärt sei. "Die Zeit der Unsicherheit ist vorbei und sie kann hier bleiben."