In dem Haushalt für 2016, den die 108 Synodalen am Donnerstag einstimmig beschlossen, ist eine deutliche Erhöhung der Zuwendungen für Flüchtlinge vorgesehen. Insgesamt hat der kirchliche Haushalt ein Gesamtvolumen von 891 Millionen Euro an Einnahmen und 875 Millionen Euro an Ausgaben. 467 Millionen Euro fließen in den Personalbereich, 146 Millionen erhalten die rund 1.540 Gemeinden an Zuweisungen.
Für die Unterstützung von Flüchtlingen sollen in diesem und im nächsten Jahr insgesamt 30 Millionen Euro fließen, 20 Millionen mehr als ursprünglich geplant. Mit diesen Mitteln soll vor allem die soziale Betreuung der Flüchtlinge ausgebaut werden. Denn die Kirche könne vor allem den "Faktor Mensch", ihre vielen ehrenamtlichen Helfer, in die Flüchtlings-Arbeit einbringen, sagte Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm. Während der Synodaltagung, in der neben dem Haushalt die Flüchtlingsproblematik im Mittelpunkt stand, wandte sich der Bischof erneut gegen Obergrenzen für Asylbewerber. Die einzige Möglichkeit der Begrenzung der Flüchtlings-Zahlen in Deutschland sei eine solidarische Verteilung auf viele Länder, sagte Bedford-Strohm, der auch Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist.
In der "Aktuellen Stunde" der Synode empfahl der Islamwissenschaftler Mathias Rohe (Erlangen) den Christen mehr Selbstbewusstsein im Umgang mit Muslimen. Christen sollten keine Kreuze abhängen oder sonstwie ihren Glauben verstecken. "Da machen wir uns ja selbst unglaubwürdig", sagte der Direktor des Erlanger Zentrums für Islam und Recht in Europa. Auf der anderen Seite dürften Christen Muslimen ihre Religion aber auch nicht aufdrücken. Ansonsten könne kein Grundvertrauen zwischen einheimischer Bevölkerung und muslimischen Flüchtlingen entstehen, warnte Rohe.
Den evangelischen Gemeindepfarrern bleiben ehrenamtliche Ämter in der Kommunalpolitik weiterhin verwehrt. Eine Gesetzesvorlage für das ehrenamtliche Engagement von Pfarrern und Pfarrerinnen in Stadträten, Kreis- oder Bezirkstagen fand nicht die Zustimmung des Kirchenparlaments. Ein politisches Amt sei nicht mit der gebotenen parteipolitischen Neutralität eines Pfarrers vereinbar, begründeten mehrere Synodale in der lebhaften Diskussion ihre Ablehnung. Die Befürworter der Gesetzesänderung verwiesen hingegen darauf, dass politisches Engagement ein demokratisches Grundrecht sei. Der kirchliche Personalchef Helmut Völkel kündigte eine neue Beschlussvorlage an. Bis dahin bleibe es bei der Regelung, dass Pfarrer und Pfarrerinnen ihr kirchliches Dienstverhältnis ohne Fortzahlung der Bezüge ruhen lassen müssen, wenn sie ein kommunales Wahlamt antreten wollen.
Zu ihrer Frühjahrstagung kommt die Synode, die als Kirchenparlament der 2,4 Millionen bayerischen Protestanten maßgeblich den Kurs der Kirche bestimmt, vom 17. bis 21. April 2016 in Ansbach zusammen.