In einer am Freitag verbreiteten Pressemitteilung des Gerichtes hieß es, der polizeiliche Notstand, mit dem das Demonstrationsverbot zwischen Freitagmittag und Montagfrüh begründet wurde, sei nicht hinreichend belegt worden. Zudem sei ein vollständiges Verbot für Versammlungen unverhältnismäßig.
Von dem am Donnerstagabend erlassenen Demonstrationsverbot in Heidenau waren ein Willkommensfest für Flüchtlinge an diesem Freitagnachmittag sowie eine Demonstration von Asylgegnern betroffen. Außerdem war laut Gericht für Samstag eine weitere Demonstration angemeldet.
Am vergangenen Wochenende war es zu gewalttätigen Ausschreitungen Rechtsradikaler vor einer neuen Notunterkunft in Heidenau gekommen. Das Demonstrationsverbot war bundesweit und parteiübergreifend kritisiert worden. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes kann noch beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt werden.