"Das und weitere Anforderungen, die das Gesetz zur Verteilung dieser jungen Menschen vorsieht, werden die Kommunen in dem vorgegebenen Zeitfenster wahrscheinlich nicht lösen können", sagte Buck. Besser als die geplante Verteilung der jungen Flüchtlinge nach einem bestimmten Schlüssel wäre nach Ansicht der Referentin für Erziehungshilfe die Einrichtung spezieller Kompetenzzentren.
Buck wies darauf hin, dass minderjährige Flüchtlinge, die allein unterwegs sind, nach ihrer Ankunft nicht sofort auf Kommunen verteilt werden können. Zunächst müsse ein "Erstscreening" erfolgen. Dazu gehören die Feststellung des Alters, eine Gesundheitsuntersuchung und die Klärung der Frage, ob wichtige Gründe gegen eine Verlegung an einen anderen Ort sprechen.
Verständnis äußerte Buck zugleich dafür, dass einzelne Städte den Ansturm allein nicht bewältigen können, in denen besonders viele minderjährige Flüchtlinge ankommen, die ohne Eltern reisen. In Nordrhein-Westfalen seien bislang bis zu 20 der 186 Jugendämter verstärkt mit Flüchtlingen befasst. Sammelstellen für jugendliche Flüchtlinge gibt es in Aachen, Köln, Düsseldorf, Kempen, Bielefeld und Dortmund.
Neuer Gesetzentwurf von Juli
Ein Mitte Juli vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzentwurf sieht vor, dass ähnlich wie bei der Verteilung erwachsener Asylbewerber künftig alle Bundesländer minderjährige Flüchtlinge aufnehmen müssen. In jedem Land sollen sich Kommunen darauf vorbereiten. Wie viele Jugendämter jeweils eingebunden werden, entscheiden die Länder selbst.
Bislang werden die unbegleiteten Kinder und Jugendlichen dort in Obhut genommen, wo sie ankommen. Dadurch konzentriert sich ihre Aufnahme auf wenige Städte, vor allem Grenzregionen und große Zug-Drehkreuze wie Hamburg und Dortmund.