Der Berliner Senat beschloss am Dienstag den entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Sonn- und Feiertagsgesetzes. Wie die Senatskanzlei mitteilte, wird die Vorlage nun im Abgeordnetenhaus eingebracht. Der außerordentliche Feiertag verweist auf das 500. Reformationsjubliäum, das bundesweit mit einem gesetzlichen Feiertag bedacht werden soll.
Am 31. Oktober 1517 schlug Martin Luther (1483-1546) der Überlieferung zufolge seine Thesen zur Reformation der Kirche an die Tür der Wittenberger Schlosskirche. Evangelische Kirchen erinnern an diesem Tag an ihre Gründung. In den mehrheitlich protestantisch geprägten ostdeutschen Bundesländern außer Berlin ist der 31. Oktober traditionell gesetzlicher Feiertag. In den vergangenen Monaten hatten auch die westdeutschen Bundesländer den Weg dafür frei gemacht.