Der Mindestlohn in der Pflege steigt zum 1. Januar 2015. Er soll künftig 9,40 Euro pro Stunde im Westen und 8,65 Euro im Osten betragen. Wie das Bundesarbeitsministerium am Freitag in Berlin mitteilte, sind das Steigerungen von 4,4 und 8,1 Prozent. Bis Januar 2017 soll der Mindestlohn weiter auf 10,20 Euro im Westen und 9,50 Euro im Osten wachsen. Darauf hatte sich die Pflegekommission am Donnerstag geeinigt.
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"Pflege ist kein Beruf wie jeder andere, auch und gerade hier brauchen wir gute Löhne für die Beschäftigten", sagte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Der Pflegebedarf wachse und qualifizierte Pflege brauche motiviertes Fachpersonal. Der Pflegemindestlohn sei daher ein Beitrag zur Qualitätssicherung.
Der Beauftragte des Bundesarbeitsministeriums für die Pflegekommission, Jürgen Gohde, bezeichnete die Einigung nach schwierigen Verhandlungen als "wichtiges Signal" für die Branche. "Gute Pflege soll auch angemessen entlohnt werden", sagte er.
Die Pflegekommission aus Vertretern der privaten, öffentlichen und kirchlichen Pflegeeinrichtungen einigte sich außerdem darauf, dass mehr Arbeitnehmer von dem Mindestlohn profitieren sollen. Ab Oktober 2015 wird er auch den Betreuungskräften von dementen Personen, Alltagsbegleitern und Assistenzkräften gezahlt.
In den ambulanten, teilstationären oder stationären Pflegeeinrichtungen, die den Pflegemindestlohn zahlen, arbeiten rund 780.000 Beschäftigte. Der Mindestlohn gilt beispielsweise nicht in Privathaushalten, wo ab Januar 2015 der allgemeine gesetzliche Mindestlohn gilt.