Richtige Antworten auf falsche Fragen

Richtige Antworten auf falsche Fragen
Folgen der seltsame "Drachenlord" und das, was die "Bild"-Zeitung im Internet sendet, den Gamern von "Piet Smiet" nach und werden als Rundfunk eingestuft? Vielleicht brauchen die Landesmedienanstalten auch einfach aktuell sinnvolle Aufgaben ...

Es gibt vierzehn Landesmedienanstalten in Deutschland, die jedoch nicht mit den neun Landesrundfunkanstalten identisch sind. Bei letzteren handelt es sich um NDR, WDR undsoweiter, die vor allem Fernsehen und Radio ausstrahlen, also klassischen Rundfunk, und gemeinsam die ARD bilden. Ganz leicht ist nicht verwechseln begrifflich allerdings nicht. Die Landesmedienanstalten LFK, BLM usw., die gemeinsam Institutionen wie ZAK und KEK bilden, fallen gerade wieder am relativ meisten dadurch auf, dass sie den Begriff "Rundfunk" im Internet-Zeitalter neu definieren wollen.

Normalerweise werden Landesrundfunkanstalten oder "Medienwächter", wie ein kürzerer Sammelbegriff lautet, nicht oft bemerkt. Wem sie gerade wieder auffallen: Menschen oder Unternehmen, die im Internet bewegte Bilder live streamen. Zum einen verbot die Bayerische Landeszentrale für neue Medien dem im bayerischen Franken tätigen "Anbieter Rainer Winkler beziehungsweise "Drachenlord" "mit sofortiger Wirkung", seine Angebote "online als Livestream zu verbreiten." Dieser "Lord" ist eine der schwer zu fassenden Semi-Kunstfiguren des Internets und live vor allem auf dem login-pflichtigen Plattform younow.com zugange. Auf Youtube ist er als "Drache Offiziell" aber auch zu sehen.

Die Kernaussage der Medienwächter: "In seinem Stream richtet sich Winkler an die Allgemeinheit, kommentiert und beantwortet erhaltene Chat-Nachrichten und trägt damit zur öffentlichen Meinungsbildung bei. Aus diesen Gründen ist 'Drache_Offiziell' als Rundfunk zu bewerten."

Livestreaming im Internet ist nun also Rundfunk? Na ja. Genau geklärt ist die Rechtslage nicht, wie ein aktuelles Projekt der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (wo, durchaus vorbildlich, zwei Bundesländer eine gemeinsame Medienanstalt haben) zeigt. Sie hat sich mit einem größeren Gegner angelegt, der "Bild"-Zeitung, die zwar an gedruckter Auflage kräftig verliert, aber in vielen Online-Erscheinungsformen erfolgreich ist. Eine dieser Erscheinungsformen ist ebenfalls Streaming, sogar von fernsehartigen Sendungen wie den Talkshows "Die richtigen Fragen" oder "Bild-Sport – Talk mit Thorsten Kinhöfer". So etwas wollte die MABB als Rundfunk lizensierungspflichtig machen, unterlag vor Gericht und geht nun in die nächste Instanz ("Tagesspiegel").

Youtube jedenfalls ist kein Rundfunk

Das ist eine brisantere Konfliktlinie, schon weil Kampf gegen den Springer-Konzern Tradition hat. Das Verbot des geplanten Kaufs der Privatsendergruppe ProSiebenSat.1 durch den damals noch eindeutigen Presseverlag 2005 ist der größte Erfolg der Medienwächter. Was die Brisanz wieder rausnimmt: Wären bild.de oder der "Drachenlord" Rundfunk, müssten sie halt Lizenzen beantragen, die sie vermutlich auch bekämen. Das kostet etwas Geld, die Summe beträgt aber "nicht monatlich 10.000,- Euro, sondern wird einmalig erhoben (Kostenrahmen: 100,-  bis 10.000,- Euro; die konkrete Höhe bemisst sich u.a. am wirtschaftlichen Erfolg des Angebotes)". Das teilte wie die Düsseldorfer LfM-NRW mit, um Missverständnisse zu vermeiden, als sie 2017 die Livestreams des Gamerteams "PietSmit" auf der Plattform twitch.tv zu Rundfunk erklärt hatte (siehe Altpapier 2017). 

Inzwischen existiert eine "Checkliste" (PDF) zur Streaming-Rundfunk-Frage. Darin steht auch eine weiter wichtige Definitions-Faustregel: "Die Zulassungspflicht entfällt, wenn Sie Ihr Angebot jedenfalls weniger als 500 möglichen Nutzern zum zeitgleichen Empfang anbieten". Wobei diese Zahl in Zeiten freihändig festgelegt worden war, als Internet-Bewegtbild noch langsamer war als es längst. In derselben Liste steht: "Zulassungsfrei sind Videos auf Abruf ('on-Demand'), bei denen die Nutzer einen individuellen Startzeit-punkt bestimmen" – was sich vor allem auf Youtube bezieht, wo auch der "Drachenlord" unbeanstandet bleibt.

Heißt: Obwohl laufend neue und nicht leicht zu beantwortende Fragen auftauchen, was auf Youtube erlaubt sein sollte und was nicht, obwohl Reichweite und Werbeeinnahmen der quasimonopolistischen Videoplattform weiter steigen und über den Einfluss, den der Google-Konzern durch seine streng geheimen Algorithmen auf vielen Feldern nimmt, diskutiert wird, haben die Medienanstalten sich darum nicht zu scheren. Sie sind zuständig nur für das, was "als Rundfunk zu bewerten" ist (mit Ausnahme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks). Und Youtube ist das nicht. Die Medienwächter stolpern dem laufend voranschreitenden Medienwandel hinterher.

Sich lustig zu machen, ist leicht

Das wissen sie selbst. Im "Vielfaltsbericht der Medienanstalten 2018" (88 Seiten, PDF), einem der vielen ostentativ bunten Druckwerke, die die Anstalten regelmäßig publizieren, begrüßte BLM-Chef Siegfried Schneider einleitend zwar die 2018 "formulierten Neuregelungen zur Regulierung von Plattformen und Intermediären" (die übrigens auch noch nicht in Kraft sind), bedauert im folgenden Satz jedoch: "Leider aber hält der Entwurf an dem bisherigen Rundfunkbegriff fest". Die Medienwächter wissen selbst gut, wie veraltet viele geltende Mediengesetze sind, und beklagen es auch, so gut es geht. Sehr deutlich geht es freilich nicht, denn die Anstalten sind mit den Landesregierungen ihrer jeweiligen Bundesländer eng verknüpft. 

Das soll nicht heißen, dass sie nicht auch Sinnvolles tun. Die BLM wurde neulich hier erwähnt, da sie sich auch erfolgreich um die Digitalisierung des Radios auf Privatsenderseite bemüht. Die Berlin-Brandenburger MABB profitiert ein bisschen vom Brexit und konnte, nicht unspektakulär, eine ihrer Lizenzen an DAZN vergeben. Der Sportstreamingdienst wird ab dem Brexit medienrechtlich eine Lizenz irgendwo im dann bestehenden EU-Gebiet benötigen. Ob das irgendeine praktische Auswirkung haben wird, etwa in Form eines größeren Sitzes in oder um Berlin, muss sich noch zeigen und hängt eher nicht an der Lizenz. 

Die sächsische SLM, deren Internetauftritt Besucher mit den hübsch konstruktiven Verbpärchen wie "Kontrollieren & Gestalten", oder "Informieren & Auszeichnen" begrüßt, erregt dagegen eher durch die spektakuläre Verabschiedung ihres Direktors und die umstrittene schnelle Bestellung eines Nachfolgers Aufsehen. Dabei erzeugte die Wahl des rheinland-pfälzischen Medienwächters Marc Jan Eumann (immerhin eines der nicht sehr zahlreichen versierten Medienpolitiker) ja allerhand Aufregung.

Kurzum: Es ist oft leicht, sich über die Medienwächter lustig zu machen oder zu ärgern. Ihre Arbeit fundiert zu kritisieren, ist auch nicht schwer. Oft aber sind dramatisch veraltete Gesetze, an die sie sich halten müssen, die Ursache. Wenn die Medienpolitiker der Bundesländer sich durchringen könnten, den Medienanstalten endlich ein paar aktuell sinnvolle Aufgaben zu geben, etwa, indem sie den "Rundfunk"-Begriff modernisieren, aufgeben oder oder diese Anstalten beauftragen, öffentlichen Diskussionen zu führen, was Rundfunk im Internetzeitalter denn sein könnte und sollte, würden sie viele vorhandene Energien in produktive Bahnen lenken. Die Landesmedienanstalten gibt es nun mal, sie haben ansehnliche Budgets (übrigens aus dem Rundfunkbeitrag) und brauchen recht dringend aktuell sinnvolle Aufgaben.

 

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