Erst Kaiser Konstantin bestimmte im Jahr 321, dass der Sonntag als allgemeiner Ruhetag zu gelten habe. In seinem Erlass ging es nicht in erster Linie um Arbeitsruhe am Sonntag, sondern entscheidend war die Sonntagsfeier. Im Handwerk, vor Gericht und bei Behörden sollte an diesem Tag die Arbeit ruhen. Nur die Freilassung von Sklaven durfte auch am Sonntag amtlich beglaubigt werden, weil sie ein "frommes Werk" war.
Im Laufe des Mittelalters kam es zu kirchlichen Geboten, die die Christen zur Teilnahme am Sonntagsgottesdienst anhielten. Im Zuge der Industrialisierung im 19. Jahrhundert machten sich die Gewerkschaften für die Arbeitsruhe am Sonntag stark.
Verfassungsrechtlich geschützt wurde der Sonntag in Deutschland mit der Weimarer Reichsverfassung von 1919. In Artikel 139 heißt es: "Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt." Diese Garantie wurde 1949 ins Grundgesetz übernommen.
epd