In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause stimmte der Bundesrat am Freitag dem Gesetzespaket zu. Ab 2015 gilt damit erstmals in Deutschland eine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren. Vertreter der Länder, darunter Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) und die rheinland-pfälzische Regierungschefin Malu Dreyer (SPD), bezeichneten den Schritt als "historisch".
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Eine Stunde dauerten die Reden in der Länderkammer zu diesem Tagesordnungspunkt - für den Bundesrat eine ungewöhnlich lange Debattenzeit. Kritik an der Regelung kam von Sachsens Wirtschaftsminister Sven Morlok (FDP), der den Wegfall von Arbeitsplätzen befürchtet. Brandenburgs Justizminister Helmuth Markov (Linke) kritisierte dagegen die in seinen Augen zu weitgehenden Ausnahmen von der Lohnuntergrenze.
Laut Arbeitsministerium sollen knapp vier Millionen Menschen direkt vom Mindestlohn profitieren. Für Jugendliche, Praktikanten, Auszubildende, Langzeitarbeitslose gelten Ausnahmen, ebenso für eine befristete Zeit für Zeitungsboten und Erntehelfer.
Für bestimmte Branchen mit Tarifvertrag gibt es eine Übergangsfrist bis 2017. Ab 2016 wird eine Kommission über die weitere Gestaltung des Mindestlohns entscheiden. Zudem sollen rund 1.600 zusätzliche Beamte eingestellt werden, um zu prüfen, ob die Lohnuntergrenze eingehalten wird.