"Das Glücksgefühl von Vaterschaft ist erkannt", sagte Britz am Donnerstagabend in Düsseldorf. Beim Bundesverfassungsgericht lägen zahlreiche Beschwerden von Männern vor, die für das gemeinsame Kind aus einer kurzfristigen Beziehung mit einer verheirateten Frau ihre Vaterschaft anerkannt sehen wollen. Es gebe selbst Vaterschaftsklagen von Samenspendern.
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Das Bundesverfassungsgericht gehe allerdings davon aus, dass die Belange der rechtlichen Väter ein stärkeres Gewicht haben, sagte Britz. Das Gericht wolle zudem die Zahl der rechtlichen Elternteile auf zwei begrenzen, erklärte die Verfassungsrichterin bei einem Vortrag vor der Juristischen Fakultät der Universität Düsseldorf. Deshalb habe man auch den Status vaterähnlicher Rechte eingeführt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe zudem entschieden, dass das Umgangsrecht auch dann auf die biologischen Väter ausgeweitet wird, wenn sie keine engere Beziehung zum Kind haben. Das Bundesverfassungsgericht habe dies zuvor anders gesehen, sagte Britz, die seit 2011 Richterin am höchsten deutschen Gericht ist. Sie ist auch Professorin für Öffentliches Recht und Europarecht an der Justus-Liebig-Universität in Gießen.