Als "besonders problematisch" bezeichnete er zudem das Mitspracherecht der gemeinnützigen Träger in den kommunalen Jugendhilfeausschüssen.
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Die Monopolkommission, die unter anderem die Bundesregierung in Sachen Wettbewerbsrecht berät, legte am Mittwoch ihr neues Hauptgutachten vor. Ein Kapitel darin ist der Kinder- und Jugendhilfe gewidmet. Zuletzt hatte das Gremium Ende der 90er-Jahre die Struktur der sozialen Dienstleistungen gründlich unter die Lupe genommen. Die Experten kritisierten damals ein "kartellartiges Erscheinungsbild" der Sozialverbände und monierten intransparente Strukturen.
Selbstbedienung der Sozialverbände?
Die Kritik wiederholt sich am Beispiel der Jugendhilfeausschüsse, bei denen Zimmer "besonders viel Handlungsbedarf" des Gesetzgebers sieht. Der Gremiumsvorsitzende sagte, die freien Träger säßen "an beiden Seiten am Tisch". Sie entschieden mit, wofür das Geld der öffentlichen Hand ausgegeben wird, seien als Anbieter davon aber auch tangiert. Es sei also nicht ausgeschlossen, dass dies zu einer Selbstbedienung führe, sagte Zimmer.
Die Monopolkommission schlägt deshalb vor, den gemeinnützigen Trägern in den Ausschüssen das Stimmrecht zu entziehen. Stattdessen sollten sie - neben privaten Anbietern - eine beratende Funktion einnehmen.