Die Kommission für Jugendmedienschutz hatte die Ausgabe vom 14. September 2011 beanstandet, weil sie dort einen Verstoß gegen die Menschenwürde erkannt hatte. Der Privatsender RTL klagte daraufhin beim Verwaltungsgericht Hannover gegen den Beanstandungsbescheid, der dem Sender durch die für die Aufsicht zuständige Niedersächsische Landesmedienanstalt zugestellt wurde.
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Nach Ansicht der Kommission für Jugendmedienschutz waren in der Sendung Gewalt- und Leidensszenen zu sehen, die die Menschenwürde der gezeigten Kinder verletzten. Ein Bußgeld war mit der Beanstandung nicht verbunden.
Die KJM hatte wenige Monate vor der Beanstandung ein Bußgeld in Höhe von 30.000 Euro wegen einer Ausgabe der "Super Nanny" von 2010 verhängt, weil dort ebenfalls zu sehen war, wie ein Kind geschlagen wurde.