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Es erlaubt schwulen und lesbischen Partnern, das adoptierte Kind des Partners ebenfalls zu adoptieren. Bislang war die Adoption nur bei leiblichen Kindern des Partners möglich. Die Gesetzesänderung wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts nötig. Die Behörden sind bereits seit dem Urteil angewiesen, sogenannte Sukzessivadoptionen für homosexuelle Paaren zu ermöglichen.
Bei ihrer ersten Beratung hatten die Länder in einer Stellungnahme die Bundesregierung aufgefordert, auch weitere Ungleichbehandlungen von Homo-Paaren im Adoptionsrecht zu beseitigen. Gemeinsam ein Kind adoptieren dürfen Schwule und Lesben auch mit dem neuen Gesetz nicht. Die Union lehnt die komplette Gleichstellung mit Ehepaaren ab, so dass das Gesetz nicht erweitert wurde. Die Länderkammer verzichtete trotzdem auf Anrufung des Vermittlungsausschusses.