Wie Ishags Anwalt am Dienstag mitteilte, brachte die 27-Jährige in der Haft ein Mädchen zur Welt. "Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht, auf dass alle Menschen einen Anspruch haben", erklärte Glück vor der Vollversammlung des ZdK in Regensburg. "Niemand darf wegen seiner religiösen Überzeugungen verfolgt werden." Die Sudanesin wurde wegen Vergehen gegen den islamischen Rechtskodex, die Scharia, zum Tode verurteilt. Ihr wurde ihre Hinwendung zum Christentum und ihre Hochzeit mit einem Christen zur Last gelegt.
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Sie hat bereits einen 20 Monate alten Sohn und ist mit ihm im Frauengefängnis in der sudanesischen Hauptstadt Khartum inhaftiert. Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Amnesty International wird die Ehe mit einem südsudanesischen Christen nach der Scharia als ungültig angesehen. Die Todesstrafe soll frühestens zwei Jahre nach der Entbindung vollstreckt werden, hieß es.
Ibrahim Ishag ist die Tochter einer äthiopischen Christin und eines muslimischen Sudanesen, der die Familie verließ. Sie wurde christlich erzogen. Ihr Ehemann, der Südsudanese Daniel Wani, ist seit einigen Jahren Staatsbürger der USA.