EuGH-Urteil: Kann sich jemand vor Google verstecken?

EuGH-Urteil: Kann sich jemand vor Google verstecken?
Hat eine Person das Recht, von der Internet-Suchmaschine Google nicht gefunden zu werden?

Über diese Frage entscheidet an diesem Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. In dem Fall geht es um einen Spanier, dessen Name in einem Online-Zeitungsartikel im Zusammenhang mit Schulden und einer Zwangsversteigerung auftaucht. Der Mann argumentiert, dass die Sache seit langem erledigt sei und keine Bedeutung mehr habe.

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Gegen den Betreiber der Webseite selbst, einen spanischen Zeitungsverleger, kam der Ex-Schuldner allerdings gerichtlich nicht an. Daher bemühte er sich, Google per Gericht verbieten zu lassen, in der Liste der Suchergebnisse zu seinem Namen einen Link zum Zeitungsartikel anzuzeigen. Dagegen wiederum wehrt sich Google.

Die Chancen, dass der Spanier sich mit seinem Anliegen durchsetzen kann, gelten als gering. Im Sommer 2013 hatte der EU-Generalanwalt Niilo Jääskinen ihm in einem Rechtsgutachten eine Absage erteilt. Die derzeit geltende EU-Datenschutzrichtlinie enthalte kein allgemeines "Recht auf Vergessenwerden", unterstrich Jääskinen unter anderem. "Würde von den Suchmaschinen-Diensteanbietern verlangt, in die öffentliche Sphäre gelangte legitime und rechtmäßige Informationen zu unterdrücken, käme es zu einem Eingriff in die Freiheit der Meinungsäußerung", argumentiert der Jurist.