Sterbehilfe: Ex-Justizsenator Kusch wegen Totschlags angeklagt

Sterbehilfe: Ex-Justizsenator Kusch wegen Totschlags angeklagt
Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat den ehemaligen Justizsenator Roger Kusch, der einen Sterbehilfeverein leitet, wegen Totschlags angeklagt. Die Behörde wirft Kusch vor, gemeinsam mit einem Nervenarzt zwei Frauen "in mittelbarer Täterschaft" getötet zu haben.

Wann es einen Prozess vor dem Landgericht geben könnte, ist noch offen. Nach Ansicht der Anklagebehörde wollten die beiden Männer einen Präzedenzfall in Deutschland in der Sterbehilfe schaffen.

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Kusch ist Vorsitzender des Vereins Sterbehilfe Deutschland. Der Facharzt für Nervenheilkunde sei regelmäßig für den Verein als psychiatrischer Gutachter tätig gewesen, ergänzte die Staatsanwaltschaft. Die Frauen, die im Alter von 81 und 85 Jahren im Juni 2012 dem Verein beigetreten waren, starben im November 2012.

Gegen ein Entgelt von 2.000 Euro habe der Mediziner auf Vermittlung Kuschs ein Gutachten angefertigt. Festgestellt wurde darin, dass die Seniorinnen geistig und körperlich rege und sozial gut eingebunden waren. Grund für ihren Suizid-Wunsch sei allein ihre Angst vor dem Altern gewesen. Kusch beschaffte daraufhin eine Überdosis eines verschreibungspflichtigen Malaria-Medikaments.

Die Frauen hatten wohl Angst vor Pflege

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ist nach der Vereinssatzung eine Unterstützung zur Selbsttötung nur bei hoffnungsloser Prognose oder unerträglichen Beschwerden vorgesehen. Dies habe hier offensichtlich nicht vorgelegen. Der Mediziner habe die beiden Seniorinnen nicht über Alternativen oder Beratungsmöglichkeiten aufgeklärt.

Beide Frauen nahmen laut Staatsanwaltschaft am 10. November 2012 im Beisein des Arztes die Medikamente ein. Der Mediziner habe kurz darauf Bewusstlosigkeit festgestellt, aber keine Rettungsmaßnahmen eingeleitet. Wenige Minuten später seien beide verstorben. Der Arzt habe eine weitere halbe Stunde gewartet und dann die Feuerwehr informiert.

Wollte Kusch einen Präzedenzfall schaffen?

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft sollen sich die Beschuldigten Anfang 2012 entschlossen haben, "einen Präzedenzfall in der "Sterbehilfe", nämlich in Bezug auf eine Begleitung bis in den Tod, zu schaffen". Es sei ihnen darauf angekommen, in Hamburg eine gerichtliche Entscheidung zu erzwingen.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, "dass die Angeschuldigten nicht Hilfe zum Sterben leisteten, sondern selbst die Tatherrschaft über die Selbsttötung hatten und die Betroffenen nicht frei von Willensmängeln handelten". Eine Beihilfe zum Suizid ist in Deutschland nicht strafbar. Der Verein wollte sich am Montag nicht äußern, lud aber zu einer Pressekonferenz am Dienstag mit Kusch ein.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz wirft Kusch vor, dass seinem "Geltungsdrang" zwei Menschen zum Opfer gefallen seien. "Jedenfalls wird deutlich, dass sich das Angebot der Sterbehelfer hierzulande nicht vornehmlich an Schwerstkranke wendet", sagte der Vorsitzende Eugen Brysch. Beide Frauen hätten Angst vor Pflege gehabt.