In einem Rechtsgutachten, das er am Mittwoch in Luxemburg vorlegte, rügt Bot, dass derzeit die Mehrheit der deutschen Bundesländer Abschiebehäftlinge in gewöhnlichen Gefängnissen unterbringt. Laut EU-Richtlinie seien die europäischen Länder verpflichtet, "Zwangsmaßnahmen von möglichst geringer Intensität einzusetzen" und ausreisepflichtige Migranten, wenn überhaupt, in speziellen Einrichtungen zu inhaftieren, unterstreicht Bot. (Az: C-473/13, C-514/13, C-474/13)
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Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in dieser Frage steht zwar noch aus - in der Regel folgen die europäischen Richter aber den Fachgutachten der Generalalwälte. Wenn das Urteil auf derselben Linie bleibe, "wäre das bahnbrechend", sagte die rechtspolitische Referentin der Organisation "Pro Asyl", Marei Pelzer, dem epd. "In den meisten Bundesländern müsste die Abschiebehaft dann völlig neu konzipiert werden."
Laut Bot ist die gemeinsame Unterbringung von Abschiebehäftlingen und Strafgefangenen nur möglich, wenn der entsprechende Staat mit einer "Notlage" oder anderen großen Schwierigkeiten konfrontiert ist. Selbst dann müssten die beiden Gruppen aber räumlich getrennt werden, meint der französische Jurist.