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Die Regierungsrunde stimmte am Mittwoch einem Gesetzentwurf zu, nach dem die Länder Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden sollen. Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern können dann in einem verkürzten Verfahren bearbeitet und einfacher abgelehnt werden.
Die Bundesregierung reagiert damit auf die steigende Zahl von Asylbewerbern aus diesen Ländern. Die Zahl der Asylerst- und Folgeanträge von Menschen aus Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina war 2013 sprunghaft auf knapp 32.000 gestiegen. 2012 waren es rund 12.000 Anträge. Im aktuellen Jahr ist das Bild uneinheitlich. Nach einem erneuten Anstieg im Januar gingen die Zahlen bis Ende März eher zurück.
De Maizière wollte ursprünglich auch Albanien und Montenegro als sichere Herkunftsstaaten in die Liste aufnehmen, stieß damit aber auf Widerstand beim Koalitionspartner SPD. Der Innenminister will darüber nun im parlamentarischen Verfahren debattieren. Der Ergänzung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten muss am Ende auch der Bundesrat zustimmen.
Mit dem geplanten Gesetz will die Regierung zudem das Arbeitsverbot für Asylbewerber lockern. Flüchtlinge sollen demnach künftig nach drei Monaten eine Stelle annehmen können. Bislang gilt für sie eine Sperre von einem Jahr.
Kabinett billigt Rentenerhöhung zum Juli
Weiterhin hat das Bundeskabinett die Rentenerhöhung zum 1. Juli gebilligt. Nach dem Beschluss vom Mittwoch steigen die Renten im Westen Deutschlands um 1,67 Prozent und im Osten um 2,53 Prozent. Die Ostrenten wachsen damit von 91,5 Prozent auf 92,2 Prozent des Westwerts.
Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung bedeutet die Erhöhung ab Juli bei einer Rente von 1.000 Euro 16,70 Euro monatlich mehr für Rentner im Westen, im Osten 25,25 Euro. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) bezeichnete dies bei der Berechnung der Rentenwerte vor wenigen Wochen als eine "gute Nachricht" für 20 Millionen Rentner in Deutschland.
Kabinett billigt Gesetz zur Stabilisierung der Künstlersozialabgabe
Ob Arbeitgeber die Künstlersozialabgabe zahlen, soll künftig strenger kontrolliert werden. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf billigte das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin. Das neue Prüfverfahren soll sicherstellen, dass alle Unternehmen, die Künstler beauftragten, ihren Beitrag leisten.
"Unsere Gesellschaft und Wirtschaft profitieren von der kreativen Kraft und den innovativen Leistungen der Kunst- und Kulturschaffenden", sagte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Es sei richtig, diese Menschen gegen die großen Lebensrisiken abzusichern. Das Gesetz soll die soziale Sicherung von Künstlern zukunftsfest machen und gleichzeitig unnötige Bürokratie für kleine Unternehmen vermeiden.
Dem Entwurf zufolge wird die Deutsche Rentenversicherung die Prüfung der Abgabe bei den Arbeitgebern ab 2015 deutlich ausweiten. Das Arbeitsministerium geht von rund 400.000 Kontrollen pro Jahr aus. Bisher waren es rund 70.000. Der Aufwand soll bei rund 13,6 Millionen Euro im Jahr liegen. Durch die zusätzlichen Prüfungen werden Mehreinnahmen von rund 32 Millionen Euro jährlich erwartet. Der Künstlersozialabgabesatz beträgt derzeit 5,2 Prozent.
Im Rahmen der alle vier Jahre stattfindenden Arbeitgeberprüfung soll nach dem neuen Gesetz auch die Künstlersozialabgabe mitkontrolliert werden. Das gilt auch für Firmen mit bis zu 20 Beschäftigten. Künstlersozialkasse und Rentenversicherungen legen für Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern jedes Jahr ein Prüfkontingent fest. Alle anderen Arbeitgeber werden durch die Rentenversicherung beraten und müssen so bestätigen, dass sie abgabepflichtige Aufträge melden.