"Wir gestehen den Rechen zu, was wir rechtlich müssen. Keinen Millimeter mehr", sagte der Dortmunder Polizeipräsident Gregor Lange am Dienstag in Dortmund. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte am Montag das Verbot des Aufmarschs in Dortmund sowie eines Fackelmarschs am Vorabend durch die Polizei gekippt. Damit seien die rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, erklärte Lange.
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Das Oberverwaltungsgericht bestätigte eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, gegen das die Polizei Beschwerde eingelegt hatte. Die Polizei hatte das Verbot der Demonstration unter anderem damit begründet, die Partei "Die Rechte" stehe in der Tradition der 2012 verbotenen rechtsextremen Vereinigung "Nationaler Widerstand Dortmund". Diese Behauptung konnte nach Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht bewiesen werden.
Die Polizei war bereits im vergangenen Jahr vor Gericht daran gescheitert, den Aufmarsch der Rechtsextremisten am Tag der Arbeit zu verbieten. Damals kamen Tausende Menschen zu einer Gegendemonstration in die Ruhrgebietsstadt. Auch in diesem Jahr hat das Bündnis "Dortmund stellt sich quer" zu Protesten gegen die Demonstration aufgerufen.