Gauck hatte Ende August vergangenen Jahres die ausländerfeindlichen Proteste gegen ein Asylbewerberheim in Berlin-Hellersdorf kritisiert und die Demonstranten als "Spinner" bezeichnet. Daraufhin reichte die rechtsextreme Partei eine Organklage gegen Gauck ein.
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Gauck sprach damals vor rund 400 Oberstufenschülern und wurde daraufhin mit den Worten zitiert: "Wir brauchen Bürger, die auf die Straßen gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufweisen." Als die NPD von Gauck wissen wollte, ob er damit Mitglieder und Aktivisten der rechtsextremen Partei meine, ließ der Bundespräsident mitteilen, "bei verständiger Würdigung der Medienberichte" beantworte "sich Ihre Frage von selbst".
Die NPD klagte daraufhin beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe per Eilantrag. Gauck habe seine parteipolitische Neutralität verletzt und greife in den damals noch laufenden Bundestagswahlkampf ein. Im September 2013 wies das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag ab. Es sei nicht damit zu rechnen, dass der Bundespräsident zulasten der NPD in den Bundestagswahlkampf eingreife, hieß es damals in der veröffentlichten Entscheidung.