"Der Fall Edathy muss zum Anlass genommen werden, um zu überprüfen, ob es eine Schutzlücke im Gesetz gibt", sagte Bosbach der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Montagsausgabe). "Es muss auf jeden Fall sichergestellt sein, dass nicht die Grenze von Natürlichkeit zu Missbrauch überschritten wird, die Kinder entwürdigt."
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Nötig sei ein Straftatbestand, der sicherstelle, dass Minderjährige durch Nacktfotos nicht herabgewürdigt oder ausgenutzt würden.
Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy (SPD) wegen des Verdachts auf Besitz von Kinderpornografie. Edathy hatte in einem Interview eingeräumt, er habe "Material" bezogen, das er aber "eindeutig für legal" halte. Laut Staatsanwaltschaft handelt es sich um Bilder nackter Jungen.